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OLG Karlsruhe – Az.: 7 U 143/21 – Urteil vom 17.08.2022
1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 11.08.2021, Az. 4 O 130/19, wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist, ebenso wie das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Heidelberg, ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Die Klägerin ist eine private Krankenversicherung und macht Rückforderungsansprüche aus übergegangenem Recht gegen den Beklagten geltend.
Der Beklagte war der behandelnde Arzt einer Versicherungsnehmerin der Klägerin, die sich vom 26.05.2015 bis 16.06.2015 und vom 10.11.2015 bis 27.11.2015 bei diesem in Behandlung befand. Am 12.05.2015 hatte die Versicherungsnehmerin entsprechende [...] Weiterlesen
“Wirksamkeit Abtretungsverbots in Behandlungsvertrag”