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Rechtsanwälte Kotz GbR

Haftung bei Corona-Impfschäden

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Gesundheitlichen Schäden im Zusammenhang mit Schutzimpfungen – Anspruch auf Entschädigung
Für einen langen Zeitraum galt die Thematik ausdrücklich als Tabu-Thema. Zu Beginn der Corona-Pandemie, als die ganze Welt nach Impfstoffen rief und die Impfstoffe auf den Markt kamen, war die Frage nach möglichen Impfschäden regelrecht verpönt. Diejenigen, die diese Frage stellten, wurden allgemeinhin als „Querdenker“ beschimpft.

Es dauerte bis zum Januar 2022, bis der Gesundheitsminister Karl Lauterbach via dem Onlinemessengerdienst Twitter mittels eines Videos dann zugeben musste, dass es auch durch eine Corona-Impfung zu ernsthaften Impfschäden kommen würde. Zuvor hatte der Gesundheitsminister jedoch medienwirksam sehr stark für die Impfung geworben und dem Werben kamen auch unzählige Menschen in Deutschland nach.

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Thema Impfschäden in der Gesellschaft angekommen
Mittlerweile sind Corona-Impfschäden als Thematik nicht mehr verpönt und auch die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten berichten darüber. Diejenigen, die sich mit der Thematik auseinandersetzen müssen, stellen sich jetzt natürlich die Frage der Haftung bei Corona-Impfschäden und an welchen Stellen etwaige Ansprüche geltend gemacht werden können. Ist der Staat oder der Hersteller des Impfstoffes haftbar? Oder ist der Schaden durch ein fehlerhaftes Verhalten des Arztes entstanden? Auf jeden Fall ist es zunächst erst mal wichtig, den Schaden so schnell wie möglich anzuzeigen und entsprechende Beweise zu sammeln. Nur so kann in einem späteren Verfahren nachgewiesen werden, dass der Schaden tatsächlich durch die Impfung entstanden ist.
Welches Ausmaß haben die Impfschäden und wie viele Fälle gibt es?
Wer haftet, wenn es bei einer Impfung in seltenen Fällen zu einem Impfschaden kommt? Haftet der Staat, der impfende Arzt, oder der Hersteller des Impfstoffes? Bei Impfschäden haftet , laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) v, der Staat. (Symbolfoto: Ground Picture/Shutterstock.com)

Grundsätzlich haben in Deutschland Ärzte eine Verpflichtung dazu, aufgetretene Impfnebenwirkungen bzw. Impfschäden an das Paul-Ehrlich-Institut (PE) mittels Meldung weiterzugeben. In der Theorie mag sich diese Verpflichtung durchaus einfach darstellen, jedoch gibt es in der gängigen Praxis durcha[…]


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