Gericht bestätigt Führerscheinentzug wegen Kokainkonsums
Das Führen eines Kraftfahrzeugs stellt eine große Verantwortung dar, daher müssen Fahrzeugführer bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllen. Insbesondere der Konsum illegaler Drogen kann zum Verlust der Fahrerlaubnis führen, da die psychischen und physischen Voraussetzungen zum sicheren Führen eines Autos nicht mehr gegeben sind. Ob und unter welchen Umständen eine Entziehung der Fahrerlaubnis rechtmäßig ist, hängt von den Einzelfallumständen ab. Nachfolgend wird ein konkreter Fall dazu beleuchtet, in dem es um den Konsum von Kokain und die Verwertung einer Verteidigererklärung ging.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die Entziehung der Fahrerlaubnis des Klägers wegen Kokainkonsums war rechtmäßig.
Die Erklärung des Verteidigers über den Drogenkonsum des Mandanten kann als Beweismittel verwertet werden.
Ein einmaliger Konsum harter Drogen wie Kokain führt in der Regel zur Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Die Annahme der Nichteignung setzt nicht zwingend ein Eigen-Geständnis des Betroffenen voraus. Beweismittel reichen aus.
Im Fall des Klägers lagen keine Umstände vor, von der Regelvermutung der Nichteignung abzuweichen.
Zur Überzeugung der Behörde von der Nichteignung bedarf es keiner aufwändigen Begutachtung, wenn ausreichende Beweismittel vorliegen.
Ein ausreichender Nachweis der Abstinenz durch den Kläger wurde nicht erbracht.
➜ Der Fall im Detail
Fahrerlaubnisentziehung wegen Kokainkonsums
In dem vorliegenden Fall verhandelt das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung eines Mannes, der im Verdacht stand, Kokain konsumiert zu haben. Der Fall geht auf polizeiliche Ermittlungen zurück, bei denen Chatverläufe auf dem Mobiltelefon des Klägers gefunden wurden, die auf den Erwerb und Konsum von Kokain hindeuteten. Die Fahrerlaubnisbehörde entzog dem Kläger daraufhin die Fahrerlaubnis, da der Konsum harter Drogen in der Regel zu einer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen führt.
Verwertung der Verteidigererklärung im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren[…]