Ein Arbeitgeber kündigte einem Mitarbeiter wegen Kassenfehlbeständen, doch die pauschale Begründung an den Personalrat drohte die Unwirksamkeit der Kündigung. Die zentrale Frage blieb, ob das langwierige Beteiligungsverfahren die gesetzliche sechsmonatige Kündigungsschutz-Wartezeit für den Mitarbeiter hemmte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Sa 64/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Landesarbeitsgericht Bremen Datum: 03.04.2024 Aktenzeichen: 3 Sa 64/23 Verfahren: Rückweisung der Berufung Rechtsbereiche: Personalvertretungsrecht, KündigungsschutzrechtDas Problem: Ein Arbeitgeber sprach eine Probezeitkündigung aus. [...]