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ArbG Hagen (Westfalen) – Az.: 2 Ca 1775/19 – Urteil vom 16.03.2020
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 29.08.2019 aufgelöst werden wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Art, Dauer sowie Führung und Leistung erstreckt.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.
4. Der Urteilsstreitwert wird auf 16.800,00 Euro, der Gebührenstreitwert wird auf 21.000,00 Euro festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung sowie die Pflicht zur Erteilung eines Zwischenzeugnisses.
Der 1957 geborene, verheiratete Kläger (mit 2 nicht mehr zum Unterhalt [...] Weiterlesen
“Betriebsbedingte Kündigung – unternehmerische Entscheidung”