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SG München – Az.: S 29 KR 1340/15 – Gerichtsbescheid vom 11.05.2017
I. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin – aufgrund des Eintritts der Genehmigungsfiktion des § 13 Abs. 3 a Satz 6 SGB V – die Kosten für die in der chirurgischen Klinik A-Stadt- A-Teil stationär durchgeführte bariatrische Operation in Höhe von 8959,74 € zu erstatten.
II. Die Beklagte hat der Klägerin ihre außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Tatbestand
1.
Die Klägerin begehrt die Kostenerstattung für eine bariatrische Operation während des stationären Aufenthaltes in der chirurgischen Klinik A-Stadt- A-Teil vom 24. bis 29.5.2016 in Höhe von 8959,74 €.
a)
Sie beantragte bei der Beklagten mit Schreiben vom 31. Juli 2015 die „Genehmigung eines bariatrischen Eingriffs [...] Weiterlesen
“Kostenübernahme für bariatrische Operation”