Ganzen Artikel lesen auf: Familienrechtsiegen.de
OLG Celle – Az.: 10 UF 43/22 – Beschluss vom 26.07.2022
I. Die Beschwerde wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis 110.000 € festgesetzt.
Gründe
I.
Die Beteiligten, die am 17. Juni 2011 die Ehe geschlossen haben, leben seit Ende Mai/Anfang Juni 2019 voneinander getrennt. Seit dem 30. Juni 2020 ist das Scheidungsverfahren zwischen ihnen rechtshängig. Aus der Ehe sind die inzwischen neunjährige A und die fünfjährigen Zwillinge B und C hervorgegangen, für welche die Beteiligten mit Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechts die Sorge gemeinsam ausüben. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht übt der Antragsgegner nach einem Senatsbeschluss vom 28. September 2021 (Geschäftsnummer 10 UF 74/21) allein aus. [...] Weiterlesen
“Formwirksamkeit eines in der Schweiz geschlossenen Ehevertrages”