Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Gesetzliche Unfallversicherung – Leistungsansprüche nach Arbeitsunfall

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de
(Symbolfoto: Von Halfpoint/Shutterstock.com)

1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Im Streit sind die Feststellung eines Rotatorenmanschettenschadens als weitere Arbeitsunfallfolge sowie die Verpflichtung der Beklagten, aus Anlass dieses Arbeitsunfalls weitere Leistungen zu erbringen.

Der am … 1936 geborene Kläger war zum Unfallzeitpunkt, dem 17. September 2009, seit mehreren Jahren Vorstandsvorsitzender des Studentenfördervereins G., der als Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) auftrat. Am Unfalltag stürzte er im Rahmen einer gegen Aufwandsentschädigung ausgeübten Tätigkeit als Bauleiter von solchen ABM-Aufräumungsarbeiten, die von sog. Ein-Euro-Jobbern verrichtet wurden.

Am 11. November 2009 meldete sich der Kläger telefonisch bei der Beklagten und gab an, er habe am 17. September 2009 auf einer Baustelle in D. einen Arbeitsunfall erlitten. Er sei im Keller auf einem Gerüst gestolpert, ausgerutscht und von einer Abdeckung ca. 10 cm tief gefallen. Hierbei habe er sich die linke Schulter verletzt. Er sei einige Tage später zum Arzt gegangen, der den Verdacht auf eine Sehnenverletzung diagnostiziert habe. Arbeitsunfähigkeit sei nicht festgestellt worden, weil er Rentner sei. Für den 23. November 2011 sei eine Operation geplant.

Auf ein Schreiben der Beklagten vom 1. Dezember 2009 mit Fragen u.a. nach dem genauen Unfallhergang schilderte der Kläger unter dem 6. Dezember 2009, dass er auf einer Abdeckung am Boden im Keller gestolpert und mit beiden gestreckten Armen nach vorn gestürzt sei. Hierbei sei er mit beiden Handflächen aufgekommen, erst links, dann rechts, dann links. Das Schultergelenk sei seitlich verdreht worden. Er habe danach bei Schmerzen und nur noch geringer Beweglichkeit die Arbeit eingestellt und sich auf die Mitfahrt an seinen Wohnort H. vorbereitet. Die Schulter habe sich rot und blau verfärbt, es sei aber kaum eine Schwellung aufgetreten.

Vom 7. bis 10. Dezember 2009 befand sich der Kläger in stationärer Behandlung in der Klinik F. in H., wo durch Belegärzte der A1, die der Kläger auch erstmals nach der Rückkehr nach H. am 18. Sept[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv