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Erwerbsminderungsrente – Voraussetzungen, Anspruch, Rentenhöhe

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Rente aufgrund voller Erwerbsminderung – Aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig
In Deutschland gab es bis zum 31.12.2000 die sogenannte Erwerbsunfähigkeitsrente, welche als Versicherung Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Erwerbsunfähigkeit absicherte. Mit dem 01.01.2001 wurde jedoch diese Erwerbsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente ausgetauscht, was jedoch auf die Inhaber einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente auf der Grundlage der alten Rechtsprechung zunächst keinerlei Auswirkungen hatte. Diejenigen Versicherungsnehmer, die aus der alten Erwerbsunfähigkeitsrente heraus Leistungen beziehen, haben diese Leistungen auch trotz der neuen Erwerbsminderungsrente weiterhin bezogen. Obgleich es die Erwerbsminderungsrente jetzt bereits rund 20 Jahre gibt, so haben immer noch viele Menschen im Zusammenhang mit dieser Versicherung Fragen. Diese Fragen beziehen sich in der Regel auf die Höhe der Geldleistungen sowie auch die Voraussetzungen für einen Anspruch.

Die Rentenhöhe bzw. die Höhe der Geldleistung aus der Erwerbsminderungsrente heraus hängt davon ab, wie hoch die bislang erworbenen Rentenansprüche ausfallen.

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In Deutschland sind unzählige Menschen in ihrer Existenz von der Erwerbstätigkeit abhängig. Solange der Mensch in der Lage ist, der Erwerbstätigkeit nachzugehen, ist die finanzielle Existenz zumindest schon einmal abgesichert. Sollte es jedoch aufgrund einer Erkrankung oder auch eines Unfalles dazu kommen, dass der Mensch seiner Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen kann, kommen zusätzlich zu der gesundheitlichen Belastung auch noch existenzielle wirtschaftliche Sorgen hinzu. In früheren Tagen wurde diese Sorge durch die gesetzliche Erwerbsunfähigkeits- bzw. Berufsunfähigkeitsrente zumindest in Teilen abgemildert, diese beiden Versicherungsarten wurden jedoch durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt.

Es gibt durchaus Menschen, die sich im Fall des Verlustes der Arbeitskraft gänzlich auf den Staat und die staatlichen Leistungen verlassen. Deutschland gilt zwar als Sozialstaat mit einer guten staatlichen Absicherung, jedoch ist das Vertrauen darauf als trügerische Sicherheit anzusehen.

Fakt ist, dass in den letzten Jahren der Umfang der gesetzlichen Absicherung für den Menschen drastisch reduziert wurde. Dies betrifft in erster Linie diejenigen Menschen, die durch Krankheit oder Unfall nur noch sehr eingeschränkt oder schlimmerenfalls überhaupt keiner Erwerbstätigkeit mehr nac[…]


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