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Hessisches Landessozialgericht
Az.: L 9 AL 35/04
Urteil vom 20.08.2007 rechtskräftig
Vorinstanz: Sozialgericht Gießen, Az.: S 14 AL 1552/03, Urteil vom 10.12.2003
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 10. Dezember 2003 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Verurteilung zur Gewährung von Arbeitslosengeld entfällt und anstelle der Aufhebung des Bescheides vom 24. Juni 2003 der diesen ersetzende Bescheid vom 21. März 2005 aufgehoben wird. Unter Aufhebung des Bescheides vom 21. April 2004 wird die Beklagte verurteilt, der Klägerin für die Zeit ab 30. Juli 2003 Arbeitslosenhilfe in gesetzlichem Umfang zu gewähren.
Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch für das Berufungsverfahren zu erstatten. Im Übrigen haben die Beteiligten [...] Weiterlesen
“Arbeitslose Schwangere mit Beschäftigungsverbot – Anschluss-Arbeitslosenhilfe”