Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall –  ambulante häusliche Pflege eines Schwerstgeschädigten

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

OLG Frankfurt – Az.: 12 U 15/09 – Urteil vom 08.03.2018

Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird – soweit über die Anschlussberufung der Klägerin durch das Senatsurteil vom 14. August 2014 nicht bereits rechtskräftig entschieden ist – das Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 19. Dezember 2008 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet war, an die Klägerin als Anspruchsinhaberin zu deren Entlastung unmittelbar an die A gGmbH, Stadt1, für den Zeitraum April 2004 bis einschließlich Dezember 2007 für Pflegeleistungen und Haushaltsführung 610.390,20 € zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet war, an die Klägerin als Anspruchsinhaberin zu deren Entlastung unmittelbar an die A gGmbH, Stadt1, für den Zeitraum Januar 2008 bis einschließlich Oktober 2010 für Pflegeleistungen 505.234,72 € zu zahlen.

6. Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin 4,6 % und die Beklagte 95,4 %.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 5,5 % und die Beklagte 94,5 %.

Von den Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens tragen die Klägerin 7,2 % und die Beklagte 92,8 %.

7. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

8. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.

Die Klägerin (geb. XX.XX.196X) verlangt vom Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer der Schädigerin Ersatz des Schadens aus einem Unfall vom XX.XX.2001. Die Versicherungsnehmerin der Beklagten übersah beim Einbiegen nach links die auf dem Gehweg befindliche Klägerin und überfuhr die damals 3xjährige Mutter von zwei Kindern. Die Versicherungsnehmerin der Beklagten wurde durch rechtskräftiges Strafurteil des Amtsgerichts Offenbach (Az. …/01) wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Infolge des Unfalls erlitt die Klägerin eine hohe Querschnittslähmung (Tetraplegie). Sie ist seither im höchsten Maße hilfs- und pflegebedürftig und wird in einem behindertengerechten Eigenheim durch einen Pflegedienst täglich 24 Stunden betreut. Eine bei der Klägerin diagnostizierte autonome Dysreflexie macht ein schnelles Eingreifen und Fremdkatheterisieren durch Pflegepersonal notwendig. Zwischen[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv