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Schlauchmagen-Operation – adipositas-chirurgische Maßnahmen

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SG Trier – Az.: S 3 KR 103/17 – Urteil vom 27.02.2018

1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 16.06.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.05.2017 verurteilt, an die Klägerin 7.513,69 Euro gemäß der Rechnung des Klinikum M. d. B. vom 23.10.2017 zu zahlen.

2. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
Tatbestand
Umstritten ist ein Anspruch auf Gewährung einer adipositas-chirurgischen Maßnahme bzw. die Kostenerstattung für eine solche.

Die im September 1968 geborene, bei der Beklagten krankenversicherte Klägerin beantragte im Mai 2016 die Übernahme der Kosten für eine chirurgische Adipositasbehandlung. Zur Begründung machte sie geltend: Ihr Körpergewicht betrage 131 kg bei einer Körpergröße von 167 cm. Sie habe in den letzten 20 Jahren unzählige erfolglose Versuche unternommen, ihr seit der Jugend bestehendes Übergewicht – der Höchststand ihres Gewichts habe 139 kg betragen – in den Griff zu bekommen. Mittels des Kurses „Abnehmen beginnt im Kopf“, den sie von Oktober 2013 bis April 2014 im Gesundheitspark T. besucht habe, sei es ihr gelungen, 21 Kilo abzunehmen. Im Anschluss an diesen Kurs habe sie sich weiter regelmäßig bewegt, was ihr allerdings wegen einer Arthrose im Knie seit Frühjahr 2015 nicht mehr möglich gewesen sei. Sie leide darüber hinaus an einem Bluthochdruck und habe einen beginnenden Diabetes mellitus entwickelt.

Ihrem Antrag legte die Klägerin u.a. ein ausführliches Schreiben der Prof. Dr. D. (Leiterin des Adipositas Zentrums des Klinikums M. d. B. in T.) vom 27.04.2016 bei, in dem es heißt: Die Klägerin habe ein konsequentes multimodales Therapiekonzept mit integriertem Verhaltenstraining und kontrollierter medizinischer Ernährungsberatung und Bewegungstherapie durchgeführt, was zu einer Gewichtsreduktion geführt habe. Auch im Anschluss habe die Klägerin ihre Bewegungstherapie beibehalten, bei Entwicklung weiterer Begleiterkrankungen sei es dann wieder zu einer deutlichen Gewichtszunahme gekommen. Der Gesundheitszustand habe sich deutlich verschlechtert. Die enormen, fachärztlich bestätigten Folgeerkrankungen – Diabetes mellitus Typ 2, chronisch-venöse Insuffizienz, Gonarthrose beidseits, aktiviert rechts, Hyperurikämie, Retropatellararthrose, Sprunggelenksarthrose, Spondylarthrose, degenerative Retrolisthesis, Spondylose der BWS – seien im Wesentlichen durch die Adipositas bedingt und könnten durch eine dauerhafte Gewichtsreduktion in ihrer Ausprägung reduziert bzw. zurückgebildet werden. Weder labor[…]


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