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Filesharing-Fall: Haftung trotz offenen WLANs und unbekannter Täter?
Im Zentrum des Urteils des Landgerichts Köln (Az.: 14 S 10/20) steht die Frage der Haftung für Urheberrechtsverletzungen im Kontext von Filesharing. Die Klägerin, ermächtigt durch X Entertainment Inc., verklagte die Beklagte auf Lizenzschadensersatz und Erstattung von Rechtsanwaltskosten. Die Klägerin behauptete, dass von der IP-Adresse der Beklagten aus urheberrechtlich geschützte Filme in einer Tauschbörse zum Download angeboten wurden. Die Beklagte wies die Vorwürfe zurück, argumentierte mit fehlenden technischen Kenntnissen und wies darauf hin, dass sie ein offenes WLAN betreibe. Das Kernproblem: Kann die Beklagte haftbar gemacht werden, wenn sie nicht der Täter ist und ein offenes WLAN betreibt?
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 14 S 10/20 [toc] [...] Weiterlesen
“Filesharing durch Dritte – sekundäre Beweislast”