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Rechtsanwälte Kotz GbR

Unterlassung der Eintragung als Kunde in der Referenz- bzw. Kundenliste eines Unternehmens

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Ein Gravierender Fehltritt in der Online-Werbung
Eines der besonderen Merkmale des Internets ist, dass es jedem ermöglicht, Informationen weit und breit zu verbreiten. Das kann jedoch auch zu Problemen führen, wenn nicht alle Informationen korrekt oder legal sind. Dies war der Fall bei einer Rechtsstreitigkeit, die kürzlich vor dem Landgericht Bielefeld (Az.: 15 O 104/20) verhandelt wurde, bei der es um unzulässige Werbung und die Nennung von Kundenreferenzen auf einer Website ging.

In diesem Fall betrieb die Beklagte eine Website, auf der sie sich als „Profilerin“ bezeichnete und ihre Dienstleistungen als Vortragsrednerin, Autorin und Coach für Persönlichkeitsbildung anbot. Sie listete eine Reihe von Unternehmen auf ihrer Website auf, darunter die Kläger, als Kunden und Referenzen. Diese Unternehmen widersprachen jedoch ihrer Auflistung und führten an, dass sie nie ihre Zustimmung gegeben hatten, als Referenzen genannt zu werden.

Direkt zum Urteil Az: 15 O 104/20 springen.

Verurteilung der Beklagten
Das Gericht entschied, dass die Beklagten es unterlassen müssen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen in der Weise für ihr Dienstleistungsangebot zu werben und/oder werben zu lassen, dass die Kläger als Kunden oder Referenzen angegeben werden. Das Gericht drohte mit einer Geldstrafe von bis zu EUR 250.000 oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung.
Kosten und Schadenersatz
Darüber hinaus wurden die Beklagten verurteilt, als Gesamtschuldner an die Kläger einen bestimmten Betrag zu zahlen. Die Gerichtskosten tragen die Kläger und die Beklagten zu je einem Drittel, während die außergerichtlichen Kosten der Kläger und der Beklagten jeweils zur Hälfte von diesen getragen werden. Die Klägerin zu 3. muss ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.
Vorläufige Vollstreckbarkeit und Sicherheitsleistung
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Dies bedeutet, dass die Vollstreckung des Urteils vorläufig stattfinden kann, solange die Sicherheitsleistung erbracht wird.

Dieser Fall zeigt deutlich, wie wichtig es ist, stets mit äußerster Sorgfalt und Rücksichtnahme im Internet zu agieren, insbesondere wenn es um die Nennung von Kunden und Referenzen geht. Auch wenn das Internet ein mächtiges Werkzeug sein kann, so birgt […]


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