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Ex-Freund verbreitet von seiner ehemaligen Freundin Intimbilder – Schmerzensgeld

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Schmerzensgeld für Opfer: Gericht verurteilt Ex-Freund für die Verbreitung intimer Bilder
Eine entscheidende Entwicklung im Bereich des Datenschutzrechts wurde kürzlich durch das Landgericht Offenburg verzeichnet. Ein Ex-Freund, der intime Bilder seiner ehemaligen Freundin verbreitet hatte, wurde verurteilt und dazu verpflichtet, Schmerzensgeld zu zahlen. Dieses Urteil markiert einen wichtigen Fortschritt im Kampf gegen die illegale Verbreitung intimer Inhalte und digitale Gewalt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 177/20 >>>

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Die Details des Falles
Im konkreten Fall wurde der Beklagte verurteilt, es bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 € oder alternativ einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten zu unterlassen, die besagten Bilder weiter zu verbreiten. Die Bilder zeigten die Klägerin in kompromittierenden Posen – unbekleidet, nur in Unterwäsche bekleidet und zum Teil ihren Intimbereich darstellend. Der Beklagte behauptete, dass er nie solche Bilder an Dritte weitergegeben habe, aber das Gericht befand ihn aufgrund verschiedener Beweise und Indizien für schuldig.
Die gerichtliche Entscheidung und ihre Begründung
Es ist unstrittig, dass die intimen Bilder der Klägerin mehrfach in Umlauf gebracht wurden – sowohl in ihrem unmittelbaren Umfeld als auch online. Diese Aktionen begannen nach Beendigung der Beziehung zur Klägerin und endeten mit der Zustellung der Klageschrift. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass der Beklagte im Besitz dieser Bilder war, was sich aus einer bei ihm gefundenen Festplatte mit den betreffenden Bildern ergab. Das Gericht glaubte nicht an zeitliche Zufälle und sah einen klaren Zusammenhang zwischen den Handlungen des Beklagten und der Verbreitung der Bilder.
Entschädigung für die Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Die Klägerin konnte aufgrund der schwerwiegenden Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts eine Entschädigung in Höhe von 5.000,00 € verlangen. Der Bundesgerichtshof sieht in einer solchen Verletzung einen Grund für eine Geldentschädigung, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht anders kompensiert werden kann.

Dieses Urteil setzt einen bedeutenden Präzedenzfall und dient als warnendes Beispiel für die potenziellen juristischen Konsequenzen, die aus der illegalen Verbreitung intimer Inhalte resultieren können. Es […]


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