Das Urteil im Filesharing-Fall: Haftungsfrage bei Verletzung der Aufsichtspflicht
Das Landgericht Frankfurt hat in einem wegweisenden Urteil über Ansprüche auf Schadensersatz und Abmahnkosten in einem Filesharing-Fall entschieden. Hierbei ging es um eine Urheberrechtsverletzung durch das illegale „Filesharing“ eines Computerspiels. Die Klägerin hatte nachgewiesen, dass das Computerspiel mehrfach über den Internetanschluss des Beklagten zum Download angeboten wurde. Daraufhin forderte die Klägerin Schadensersatz und Abmahnkosten sowohl vom Beklagten als auch von dessen Großvater, der zum Tatzeitpunkt die Aufsichtspflicht über den Beklagten hatte.
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Keine Haftung des Großvaters für Aufsichtspflichtverletzung
Das Gericht wies die Klage ab und entschied, dass der Großvater nicht für die Aufsichtspflichtverletzung des Beklagten haftbar gemacht werden kann. Die kurze Dauer des Aufenthalts des Beklagten bei seinem Großvater rechtfertigte keine Aufsichtspflicht gemäß § 832 Abs. 2 BGB. Das Gericht argumentierte, dass die bloße Beaufsichtigung durch einen Familienangehörigen in der Regel nicht ausreicht, solange keine längere räumliche Trennung von den Erziehungsberechtigten vorliegt.
Der Beklagte als Täter der Urheberrechtsverletzung
Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Beklagte zu 2) als Täter der Urheberrechtsverletzung anzusehen ist. Dennoch fehlte ihm als Elfjährigem zum Tatzeitpunkt das Verständnis für die Rechtswidrigkeit des „Filesharings“. Das Gericht erklärte, dass diese Art der Urheberrechtsverletzung für Kinder überdurchschnittlich komplex ist und nicht mit greifbaren Verletzungen in der realen Welt vergleichbar ist. Daher kann bei einem Kind dieses Alters nicht ohne weiteres von der Einsichtsfähigkeit in die Rechtswidrigkeit ausgegangen werden.
Klage abgewiesen: Keine Haftung für Schadensersatz und Abmahnkosten
Aufgrund dieser Feststellungen wurde die Klage abgewiesen. Weder der Großvater noch der Beklagte zu 2) haften für Schadensersatz oder Abmahnkosten. Die Kosten des Verfahrens wurden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verteilt.
Es ist anzumerken, dass diese Zusammenfassung ausschließlich auf den vorliegenden Text basiert und keine rechtliche Beratung oder abschließende Bewertung des Urteils darstellt. Die genaue rechtliche Beurteilung kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein und kann durch aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen beei[…]