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Geoblocking-Verordnung der EU – Was bedeutet das für Verbraucher?

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EU-Geoblocking-Verordnung: Welche Vorteile haben Verbraucher?
Die Europäische Union (EU) ist durch das Internet in gewisser Hinsicht näher zusammengerückt, da die Verbraucher dank des weltweiten Netzes ihre Online-Einkäufe in nahezu jedem Land der Erde durchführen können. Bedingt durch den Umstand, dass innerhalb der EU nahezu ausnahmslos in Euro gezahlt wird, macht es für den Verbraucher auch keinen Unterschied mehr, ob der Einkauf in einem Shop mit Sitz in den Niederlanden oder ein Deutschland oder in einem anderen Land der EU durchgeführt wird. Für die Händler jedoch macht es sehr wohl einen Unterschied, weshalb von unzähligen Online-Händlern das sogenannte Geoblocking eingesetzt wird.

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EU bekämpft Geoblocking und diskriminierende Kundenbehandlung
Die EU Geoblocking Verordnung ist eine Regelung, die ungerechtfertigte Diskriminierung von Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres Ortes der Niederlassung innerhalb des Binnenmarkts verhindern soll. Sie betrifft Online-Käufe von Waren und Dienstleistungen. (Symbolfoto: stockwerk-fotodesign/Shutterstock.com)

Aus Sicht der EU stellt das Geoblocking jedoch eine Kundenungleichbehandlung dar, da Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder der Niederlassung respektive des Wohnsitzes diskriminiert werden. Angesichts dessen hat die EU auch die Geoblocking-Verordnung innerhalb des europäischen Raumes ins Leben gerufen, welche gravierende Auswirkungen für die Händler sowie auch die Verbraucher mit sich bringt.
Geoblocking-Verordnung: Verbot für Online-Händler im B2B- und B2C-Segment
Die Geoblocking-Verordnung untersagt es Online-Händlern, die Maßnahme des Geoblockings durchzuführen. Dieses Verbot erstreckt sich dabei sowohl auf das Geschäft mit dem Endverbraucher als auch für Geschäfte im B2B-Segment. Die Geschäfte im B2B-Segment setzen jedoch voraus, dass der Käufer auch als Leistungsendkunde angesehen werden kann.
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