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Rechtsanwälte Kotz GbR

Unterlassungsanspruch gegen ehrverletzende/bedrohende Äußerung in sozialem Netzwerk

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Bedrohliche Kommunikation auf Facebook führt zu rechtlichen Konsequenzen
Im Zeitalter der digitalen Kommunikation ist das Internet ein zweischneidiges Schwert: Es ermöglicht weltweite Verbindungen, gleichzeitig aber auch erschreckendes Fehlverhalten. Ein besonders gravierender Fall von Internetmissbrauch wurde im Dezember 2020 vor dem Amtsgericht Braunschweig verhandelt. Der Rechtsstreit befasste sich mit ernsthaften Drohungen, die eine Person über Facebook an eine Jägerin richtete, nachdem diese Bilder von sich und einem erlegten Rehbock veröffentlicht hatte.

Direkt zum Urteil Az: 116 C 272/20 springen.

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Schwerwiegende Drohungen als Reaktion auf einen Facebook-Post
Die Klägerin, die unter dem Pseudonym „J.s Jagdblog“ auftritt, teilte auf ihrer Facebook-Seite ihre Erlebnisse und Erfahrungen als Jägerin. Sie veröffentlichte Fotos von sich und einem von ihrem Freund erlegten Rehbock. Doch die Reaktionen auf ihre Postings waren nicht alle positiv. Insbesondere eine Nachricht, die sie kurz nach dem Posting erhielt, war so bedrohlich, dass sie rechtliche Schritte einleitete.
Urteil: Unterlassung, Schadenersatz und rechtliche Folgen
Die Beklagte wurde für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen. Der Richter verurteilte sie dazu, die Klägerin nicht weiter zu bedrohen, insbesondere über Fernkommunikationsmittel und soziale Netzwerke wie Facebook. Sollte die Beklagte gegen diese Anordnung verstoßen, drohen ihr ernsthafte rechtliche Konsequenzen, darunter ein hohes Ordnungsgeld oder sogar eine Haftstrafe. Außerdem wurde die Beklagte zur Zahlung einer Geldentschädigung sowie vorgerichtlicher Kosten an die Klägerin verurteilt. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass es sich bei den Ansprüchen der Klägerin um solche aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung handelt.
Kostenverteilung und Vollstreckbarkeit des Urteils
Beide Parteien wurden zur Übernahme der Prozesskosten verurteilt, wobei die Beklagte einen größeren Anteil tragen muss. Das Urteil wurde vorläufig vollstreckbar erklärt, allerdings gegen die Sicherheitsleistung eines bestimmten Betrages.
Ein Fall mit großer Tragweite
Dieser Fall illustriert die potenziellen Risiken und Konsequenzen von Online-Kommunikation und insbesondere von Drohungen und Missbrauch in sozialen Medien. Er zeigt, dass das Recht auch in der digitalen Welt Geltung hat und Verstöße gegen den Respekt und die Würde anderer nicht unbeantwortet bleiben. Internetnutzer sollten stets die Folgen ihres V[…]


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