Gekauft, aber nicht zufrieden? Tipps für eine reibungslose Retoure im Handel
Jeder erwachsene Mensch hat schon einmal in seinem Leben eine Ware erworben, welche letztlich nicht der Erwartung gerecht werden konnte. Wenn die erworbene Ware im Hinblick auf die Funktionen der Erwartung nicht gerecht wird oder dem Käufer schlicht und ergreifend nicht gefällt, stellt sich zwangsläufig für den Käufer die Frage, ob für den Händler die gesetzliche Verpflichtung zur Rücknahme besteht.
[toc]
Rückgabe, Widerruf, Umtausch: Was gilt beim Kauf in Deutschland?
Im deutschen stationären Handel haben Verbraucher kein Recht auf Umtausch oder Rückgabe von einwandfreien Waren, es sei denn, der Händler gewährt freiwillig ein solches Recht. Im Versandhandel haben Verbraucher hingegen ein erweitertes Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, sofern sie ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden (Symbolfoto: sasirin pamai/Shutterstock.com)
Diese Frage kann in Deutschland auf der Basis der Rechtsprechung jedoch nicht verallgemeinert beantwortet werden, da es stark auf die Rahmenbedingungen des Einkaufs ankommt. Dem reinen Grundsatz nach kennt der deutsche Gesetzgeber drei unterschiedliche Rechtsarten, welche im Kontext der Rücknahme des Artikels seitens des Käufers von Bedeutung sind: das Rückgaberecht sowie auch das Widerrufsrecht nebst dem Umtauschrecht. Hierbei handelt es sich um unterschiedliche Rechtsarten, welche jedoch nicht immer zur Anwendung kommen können. Der Ort, an dem der Kunde den Artikel erworben hat, ist entscheidend. Der deutsche Gesetzgeber unterscheidet dabei dem reinen Grundsatz nach zwischen dem sogenannten stationären Einkauf und dem Online-Einkauf.
Wichtige Unterschiede zwischen stationärem und Online-Handel
Es hat sich in dem öffentlichen Meinungsbild der Gedanke verfestigt, dass bei einem stationären Einkauf in einem Laden der Händler die gesetzliche Verpflichtung zur Rücknahme der Ware hat. Dieser Gedankengang erscheint auch logisch, da aus kundenfreundlichen Gesichtspunkten die Warenrücknahme eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Obgleich viele Händler die Rückgabe der Waren akzeptieren, so kennt der deutsche Gesetzgeber bei dem stationären Einkauf grundsätzlich keine […]