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Urteil zur Haftung bei mangelnden Sicherheitsvorkehrungen beim E-Mail-Verkehr zwischen Unternehmen
Klägerin schickt Rechnung per E-Mail, die durch Dritten manipuliert wird: Im konkreten Fall hatte die klagende GmbH eine Rechnung per E-Mail an die beklagte Firma geschickt. Kurz darauf erhielt die Beklagte eine weitere E-Mail mit einer abgeänderten Rechnung, in der eine andere Bankverbindung angegeben war. Die Beklagte überwies daraufhin den Rechnungsbetrag auf das falsche Konto. Als Betrug aufflog, verlangte die Klägerin erneut die Zahlung.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 19 U 83/22 [toc]
Landgericht weist Klage ab und rügt mangelnde Sicherheitsmaßnahmen
Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen und der Klägerin mangelnde Sicherheitsvorkehrungen beim E-Mail-Verkehr vorgeworfen. Das OLG hob dieses Urteil nun auf.
OLG: Keine Pflicht [...] Weiterlesen
“Sicherheitsvorkehrungen beim Versand von E-Mails”