Ein Vater forderte 33.700 Euro Rückerstattung für 1.210 unbemerkte In-App-Käufe, die sein minderjähriger Sohn über 20 Monate tätigte. Trotz der fehlenden Autorisierung haftet der Kontoinhaber, weil er notwendige Sicherungsmaßnahmen am Nutzerkonto unterließ. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 64/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Landgericht Karlsruhe Datum: 24.09.2025 Aktenzeichen: 2 O 64/23 Verfahren: Zivilrechtliche Klage auf Rückzahlung Rechtsbereiche: Haftung im Online-Handel, Verbraucherrecht, StellvertretungDas Problem: Ein Vater forderte die Rückerstattung von 33.748,00 EUR für In-App-Käufe, die sein minderjähriger Sohn über sein eingerichtetes Plattformkonto getätigt hatte. [...]