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Google Fonts: Keine Unterlassungsansprüche bei DSGVO-Verstoß
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in seinem Urteil vom 30.03.2023 (Az.: 16 U 22/22) die Berufung des Klägers gegen ein vorheriges Urteil des Landgerichts Wiesbaden abgewiesen. Der Fall dreht sich um die Frage, ob die Übermittlung personenbezogener Daten durch Online-Dienste wie Google Fonts ohne Zustimmung des Nutzers mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar ist. Der Kläger forderte ein Unterlassen dieser Datenübermittlung, doch das Gericht verneinte einen entsprechenden Anspruch unter Berufung auf die DS-GVO und die Bestimmtheitsanforderungen an den Klageantrag.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 16 U 22/22 [toc]
Datenschutz im digitalen Zeitalter: Der Umgang mit Nutzerdaten
Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/google-fonts-unterlassungsansprueche-bei-verstoessen-gegen-dsgvo.htm
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“Google Fonts – Unterlassungsansprüche bei Verstößen gegen DSGVO”