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Rechtsanwälte Kotz GbR

Ebay-Kaufvertrag – Schadensersatz auf Grundlage eines konkreten Deckungsgeschäfts

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In einem Urteil des Amtsgerichts Altötting (2 C 461/20) vom 15. Oktober 2020 wurde festgestellt, dass eine Käuferin, die den Kaufvertrag für eine Modelleisenbahn auf Ebay-Kleinanzeigen verletzt hatte, dem Käufer Schadenersatz in Höhe des Kaufpreises eines vergleichbaren Modells schulden kann.

Der Fall begann, als der Käufer auf ein Angebot für eine Modelleisenbahnlok stieß, die von der Verkäuferin auf Ebay-Kleinanzeigen für 350 Euro angeboten wurde. Nachdem er seine Kaufabsicht bekundet und die Zahlung auf das Konto der Verkäuferin veranlasst hatte, verweigerte die Verkäuferin jedoch die Übergabe und Übereignung der Modelleisenbahn, obwohl sie dies zuvor zugesagt hatte.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 C 461/20 >>>

Schadenersatz statt Leistung
Das Gericht urteilte, dass die Verkäuferin ihre Leistungspflicht aus dem geschlossenen Kaufvertrag verletzt hatte. Dem Käufer stand daher ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung zu, welcher auf der Grundlage eines konkreten Deckungsgeschäfts zu berechnen war. Der Käufer hatte als Ersatz eine vergleichbare Modelleisenbahn zu einem Preis von 855 Euro ersteigert, sodass der entstandene Schaden auf 505 Euro beziffert wurde.
Negierter Account Hack als Verteidigung
Als Verteidigung argumentierte die Verkäuferin, ihr Ebay-Account sei gehackt worden und der Vertrag somit nie zustande gekommen. Doch das Gericht fand diesen Vortrag nicht glaubwürdig. Es sei kaum vorstellbar, dass ein Hacker die Zahlung auf das Konto der Verkäuferin verlangen würde. Zudem bestanden aus Sicht des Gerichts keine Zweifel daran, dass die Verkäuferin der Vertragspartnerin des Käufers war, da sie unter einem neuen Ebay-Account erneut ähnliche Modelleisenbahnen verkaufte.
Konsequenzen und Auswirkungen
Als Konsequenz dieses Urteils wurde die Verkäuferin verurteilt, dem Käufer 505 Euro nebst Zinsen zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil bestätigt, dass bei einer Vertragsverletzung auf Online-Verkaufsplattformen dem Geschädigten ein Schadensersatz auf Basis eines Deckungsgeschäfts zustehen kann. Diese Entscheidung ist besonders relevant für Käufer und Verkäufer auf Online-Marktplätzen und stärkt die Rechte der Käufer bei Vertragsbrüchen. Da in solchen Fällen der Schadenersatzanspruch dem Kaufpreis eines vergleichbaren Artikels entspricht, kann dies für Vertragsverletzer zu höher[…]


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