Widerrufsrechte beim Online-Fahrzeugkauf: Gericht entscheidet gegen Verbraucher
Online-Käufe erfreuen sich großer Beliebtheit, so auch beim Erwerb von Fahrzeugen. Das Gesetz räumt Verbrauchern in solchen Fällen ein Widerrufsrecht ein, um eine sorgfältige Prüfung des erworbenen Produkts zu ermöglichen. Dieses Widerrufsrecht unterliegt jedoch bestimmten Fristen und Voraussetzungen, die für den Verbraucher nicht immer ganz klar sein mögen. Entscheidend ist, dass der Widerruf fristgerecht und formgerecht erfolgt, damit der Käufer den Kaufvertrag rückgängig machen kann. Welche rechtlichen Fallstricke es dabei zu beachten gilt, erläutert der nachfolgende Beitrag anhand eines konkreten Gerichtsurteils.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Der Widerruf des Online-Kaufvertrags über ein Elektroauto durch den Kläger war verfristet. Die 14-tägige Widerrufsfrist begann mit Übergabe des Fahrzeugs am 16.12.2022 und endete am 30.12.2022.
Das Fehlen einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung führt nicht zur verlängerten 12-Monats-Widerrufsfrist, da die Beklagte eine individuelle Belehrung erteilt hatte und nicht das Musterformular verwendete.
Die Rückgabe des Fahrzeugs durch den Kläger an die Beklagte wurde nicht ausreichend versucht. Das Fahrzeug wurde weder an die Beklagte zurückgesandt noch bei einem Auslieferungszentrum abgegeben.
Der Kläger hat keinen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, da der Widerruf unwirksam war. Die Beklagte kann hilfsweise Wertersatz für vom Kläger verursachte Wertminderung des Fahrzeugs verlangen.
Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten, da die Rechtsverfolgung nicht zweckmäßig war. Die Beklagte verhielt sich nicht rechtswidrig.
Die Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises und der Rechtsanwaltskosten wurde abgewiesen.
➜ Der Fall im Detail
Widerruf eines Online-Fahrzeugkaufvertrags: Fall vor dem LG Paderborn
Um den Widerruf eines online abgeschlossenen Kaufvertrags über ein Elektrofahrzeug dreht sich ein Rechtsstreit vor dem Landgericht Paderborn (Az.: 3 O 240/23). Geklagt hatte ein Verbraucher, der im Dezember 2021 über den Onlineshop der Beklagten, einer Tochtergesellschaft des US-am[…]