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LG Frankenthal – Az.: 6 O 313/18 – Urteil vom 12.03.2019
1. Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Koblenz vom 17.04.2018, Aktenzeichen 132 C 241/18, wird aufgehoben.
2. Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 184,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 24.04.2018 zu zahlen.
3. Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin einen weiteren Betrag in Höhe von 124,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 23.08.2018 zu zahlen.
4. Dem Beklagten zu 2) wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft [...] Weiterlesen
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