Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Urheberrechtsverletzung Filesharing – Widerlegung Täterschaft des Internetanschlussinhabers

Ganzen Artikel lesen auf: Internetrechtsiegen.de

LG Köln bestätigt Haftung für illegales Filesharing – Anschlussinhaber müssen überzeugende Einwände vorbringen
Das LG Köln hat die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen die Verweigerung von Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing zurückgewiesen, da keine hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung besteht und die Klägerin als Rechteinhaber des Films nachgewiesen wurde, während die Beklagten die Vermutung ihrer Täterschaft nicht entkräften konnten.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 14 T 20/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das LG Köln hat die Beschwerde des Beklagten gegen die Ablehnung seines Prozesskostenhilfegesuchs im Zusammenhang mit einer Urheberrechtsklage wegen Filesharing zurückgewiesen.
Die Klägerin konnte ihre Aktivlegitimation durch Vorlage einer DVD-Hülle mit entsprechender Rechteinhaber-Kennzeichnung glaubhaft machen.
Die beklagten Anschlussinhaber konnten die Vermutung ihrer Täterschaft nicht widerlegen, insbesondere durch unzureichende Darlegung möglicher Störungen ihres Internetanschlusses oder die Beteiligung Dritter.
Die Verjährung der Ansprüche war durch rechtzeitige Mahnbescheide gehemmt.
Technische Probleme des Internetanschlusses der Beklagten oder die Schließung einer Tauschbörse konnten die Vorwürfe nicht entkräften.
Eine tatsächliche Vermutung spricht dafür, dass der Anschlussinhaber für über seinen Anschluss begangene Urheberrechtsverletzungen verantwortlich ist, solange keine ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs dargelegt wird.
Die Beklagten konnten keine entschuldigenden Gründe für die Rechtsverletzungen vorbringen.
Die Höhe der vorgerichtlichen Abmahnkosten wurde nicht erfolgreich angefochten; die Anwendung des § 97 a UrhG wurde aufgrund der Zeitpunkte der Abmahnung ausgeschlossen.


Urheberrechtsverletzungen im digitalen Zeitalter
Das Filesharing im Internet ist in vielerlei Hinsicht ein umstrittenes Thema. Einerseits erleichtert es den Austausch von Daten und fördert so den freien Fluss von Informationen.


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv