eBay-Auktion: Vorzeitiger Abbruch führt zu Schadenersatz von 3.000 €
Das Landgericht Darmstadt hat in seinem Urteil Az.: 24 S 53/14 entschieden, dass der Beklagte dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 3.000,- € nebst Zinsen zu zahlen hat, nachdem er eine eBay-Auktion vorzeitig abgebrochen hat. Der Kläger hatte rechtmäßig auf einen Motor geboten, und es kam ein wirksamer Kaufvertrag zustande. Der vorzeitige Abbruch der Auktion durch den Beklagten war unrechtmäßig, da keine berechtigte Rücknahme nach den eBay AGB vorlag.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 24 S 53/14 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Wirksamer Kaufvertrag zwischen den Parteien über einen Motor zu einem Preis von 151,- € kam zustande.
Vorzeitiger Abbruch der eBay-Auktion durch den Beklagten war unrechtmäßig.
Schadenersatzanspruch des Klägers in Höhe von 3.000,- € wurde bestätigt.
Der Beklagte war nicht berechtigt, die Auktion gemäß § 6 Abs. 6 AGB eBay vorzeitig abzubrechen.
Kein vertragswidriges Verhalten des Klägers festgestellt; Gebote waren rechtmäßig.
Positive Interesse als Maßstab für den Schadenersatz; Kläger ist so zu stellen, als wäre der Vertrag erfüllt worden.
Anspruch auf Zinsen resultiert aus Verzugsschaden gemäß §§ 286 Abs. 1, 288 Abs. 1 BGB.
Die Entscheidung unterstreicht die Bindung an Angebote in eBay-Auktionen und die Konsequenzen eines unrechtmäßigen Abbruchs.
Schadensersatzanspruch bei vorzeitigem Abbruch von eBay-Auktionen
(Symbolfoto: IB Photography /Shutterstock.com)
Ein vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion kann für Verkäufer rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn dadurch der Höchstbietende geschädigt wird. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist der Anbieter einer eBay-Auktion gegenüber dem bis dahin Höchstbietenden schadensersatzpflichtig, wenn er das Angebot vorzei[…]