Fallentscheidung: Schadensersatz bei vorzeitig beendeter Ebay-Auktion
Das Amtsgericht Bad Berleburg hatte in einem Fall über Schadensersatz wegen eines abgebrochenen Ebay-Verkaufs zu entscheiden.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Verkäufer bei Ebay-Auktionen dürfen Angebote nicht willkürlich abbrechen, auch wenn sich möglicherweise lukrativere Alternativen ergeben. Die AGB von Ebay sind verbindlich.
Amtsgericht Bad Berleburg entschied in einem Fall über abgebrochenen Ebay-Verkauf
Beklagter bot ein iPhone auf Ebay an und brach Auktion vorzeitig ab, da er es an Höchstbietenden einer früheren Auktion verkauft hatte
Kläger war zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietender und verlangte Schadensersatz
Nach BGH kommt Ebay-Kaufvertrag durch korrespondierende Willenserklärungen zustande
Angebot liegt in Einstellen des Artikels, Annahme im Höchstgebot
Laut Ebay-AGB darf Verkäufer Angebot nur bei berechtigtem Grund zurücknehmen
Gericht sah vorzeitigen Abbruch der Auktion nicht als berechtigten Grund an
Verkäufer war nicht mehr an ursprünglichen Interessenten gebunden, da Ebay Fall schon geschlossen hatte
Gericht entschied: Zwischen den Parteien kam wirksamer Kaufvertrag zustande
Beklagter wurde wegen Vertragsbruch zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt
Urteil stärkt Rechte von Käufern bei Internetauktionen
Verdeutlicht Verbindlichkeit der Ebay-AGB
Schafft mehr Rechtssicherheit im Online-Handel
Die Ebay-Auktion und das Höchstgebot
(Symbolfoto: artnana /Shutterstock.com)
Der Beklagte hatte auf Ebay ein Apple iPhone 6 Plus zur Versteigerung eingestellt. Der Kläger gab im Laufe der Auktion das Höchstgebot ab. Allerdings brach der Beklagte die Auktion noch vor Ablauf der Angebotsfrist ab, da er das Gerät bereits an den Höchstbietenden einer vorherigen Auktion verkauft hatte. Dieser hatte zunächst nicht gezahlt, weshalb Ebay den Fall geschlos[…]