Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fristlose Kündigung von Software- und Lizenzenabonnements

Ganzen Artikel lesen auf: Internetrechtsiegen.de

Software-Vertragsstreit: Landshut Gericht entscheidet zugunsten der Beklagten bei fristloser Kündigung
In einem komplexen Rechtsstreit zwischen einem Softwareanbieter und einem Unternehmen, das die Software nutzen wollte, hat das Landgericht Landshut ein Urteil gefällt, das die Klägerin, den Softwareanbieter, in die Schranken weist. Die Klägerin hatte Vergütung für ein Software-Abonnement und zugehörige Dienstleistungen gefordert. Die Beklagte hingegen hatte den Vertrag fristlos gekündigt und die Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen verlangt. Das Hauptproblem des Falles lag in der Frage, ob die fristlose Kündigung der Beklagten gerechtfertigt war oder nicht.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 52 O 367/20  >>>

[toc]
Softwaremängel und fristlose Kündigung
Landshuter Gericht stärkt Verbraucherrechte: Fristlose Kündigung von Softwarevertrag gerechtfertigt aufgrund mangelnder Eignung der Software für Unternehmensanforderungen. (Symbolfoto: doomu /Shutterstock.com)

Die Klägerin argumentierte, dass die Software alle vereinbarten Funktionen aufweise und mangelfrei geliefert worden sei. Sie behauptete, dass die fristlose Kündigung der Beklagten grundlos erfolgt sei. Die Beklagte hingegen führte an, dass die Software für ihre speziellen Anforderungen untauglich sei. Sie hatte die Software nach dem ersten Zugriff als völlig untauglich eingestuft und mehrere Mängel angezeigt, die der Support der Klägerin nicht beheben konnte.
Sachverständigengutachten als Wendepunkt
Das Gericht zog einen Sachverständigen hinzu, um die Eignung der Software für die Anforderungen der Beklagten zu prüfen. Der Sachverständige kam zu dem Schluss, dass die Software für die speziellen Bedürfnisse der Beklagten nicht geeignet sei. Er stellte fest, dass die Klägerin die genauen Anforderungen der Beklagten nicht geklärt hatte und dass die Software für den Betrieb der Beklagten nur mit einem erhöhten manuellen Aufwand nutzbar wäre.
Vertragsauflösung und finanzielle Konsequenzen
Auf Grundlage des Sachverständigengutachtens entschied das Gericht, dass die fristlose Kündigung der Beklagten gerechtfertigt war. Di[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv