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LG Nürnberg-Fürth – Az.: 10 O 4681/16 – Urteil vom 19.12.2016
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf EUR 14.132,12 festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin macht Ansprüche gegen die Beklagte wegen Verletzung von Beratungspflichten im Zusammenhang mit der Zeichnung einer Beteiligung an der DS-Rendite-Fonds Nr. 119 DS R. G. C. im Nennwert von USD 20.000,00 geltend.
Am 22.06.2006 kam es zu einem Beratungsgespräch zwischen der Klägerin und der Beklagten. Für die Beklagte nahm Herr L… an dem Gespräch teil und stellte der Klägerin eine Beteiligung an [...] Weiterlesen
“Kapitalanlage – Verjährungsbeginn Schadensersatzansprüche”