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Verwahrentgelte für Einlagen auf Giro- oder Tagesgeldkonten

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Bank darf für Einlagen auf Giro- oder Tagesgeldkonten keine Verwahrentgelte berechnen
LG Berlin – Az.: 16 O 43/21 – Urteil vom 02.09.2021

1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft zu vollziehen an ihren gesetzlichen Vertretern, zu unterlassen, nachfolgende oder mit diesen inhaltsgleiche Bestimmungen in Verträge über Zahlungsdienste mit Verbrauchern einzubeziehen, sowie sich auf die Bestimmungen bei der Abwicklung derartiger Verträge, geschlossen nach dem 01. April 1977 zu berufen:

a)

[3 Privatkonto]

3.2 Entgelt für die Verwahrung von Einlagen

Girokonten (Dein Konto, Dein Konto inkl. PlusPaket, Free) – Verträge ab

01.08.2020 16

Einlagen bis 25.000,00 EUR 0,00 %p.a.

Einlagen über 17 25.000,00 EUR 0,50 %p.a.

Die Berechnung erfolgt taggenau. Die Belastung der Gebühr erfolgt monatlich nachträglich zulasten des jeweiligen Kontos.

Für Verträge mit Abschlussdatum vor dem 01.08.2020 erfolgt die Bepreisung ab Unterzeichnung der individuellen Zusatzvereinbarung.

Bepreisung erfolgt auf den übersteigenden Betrag.

b)

[4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden]

4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr

4.41 Debitkarten

4.4.1.1 Bankcard

– Ersatzkarte 28 12,00 EUR

Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte/PIN geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte/PIN verpflichtet ist.

c)

[4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden]

4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr

4.41 Debitkarten

4.4.1.1 BankCard

– Ersatz-PIN 28 auf Wunsch des Kunden 5,00 EUR

Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte/PIN geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte/PIN verpflichtet ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft zu vollziehen an Ihren gesetzlichen Vertretern, zu unterlassen, nachfolgende oder mit diesen inhaltsgleichen Bestimmungen bei der Abwicklung derartiger Verträge, geschlossen nach dem 01. April 1977 zu berufen:

a)

[3 Privatkonto]

3.2 Entgelt für die Verwahrung von Einlagen

S…Cash – Verträge ab 01.08.2020

Ein S…Cash

[…]


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