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BGH Urteil zum Prämiensparen – Hohe Nachzahlungen für Kunden

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Den Banken drohen hohe Nachzahlungen – Was Sparer jetzt wissen müssen
Die Zinspolitik der EZB, die sich seit Jahren im Nullbereich bewegte, hatte auch merklichen Einfluss auf die Geldpolitik der jeweiligen Landesbanken. In Deutschland brachte die Politik der EZB den Effekt mit sich, dass Sparer kaum noch Zinsen auf ihre Sparverträge und speziell bei den Prämiensparen-Verträgen erhielten. Der Grund hierfür lag in dem Umstand, dass die jeweiligen Anbieterbanken eine Zinsänderung vornahmen. Diese Zinsänderung seitens der Banken war nunmehr Gegenstand einer Entscheidung, welche von dem Bundesgerichtshof (BGH) getroffen wurde.

Das Urteil des BGH hat durchaus große Auswirkungen für die Sparer, da viele Verbraucher nunmehr mit erheblichen Nachzahlungen rechnen können.

Die Entscheidung des BGH ist das Resultat einer Musterfeststellungsklage, welche als eine von zahlreichen Klagen bei dem Bundesgerichtshof anhängig gewesen sind. Mit großer Spannung blickten die Kläger dementsprechend nach Karlsruhe, doch das Urteil ist nicht nur für die Kläger interessant. Auch diejenigen Sparer, die sich einer derartigen Klage nicht ausdrücklich angeschlossen haben, könnten nunmehr von dieser Entscheidung profitieren. Der BGH hat entschieden, dass die Zinsänderungen der Banken auch dann als unwirksam zu betrachten sind, wenn diese Zinsänderungen auf entsprechende Klauseln in den jeweiligen Verträgen zurückzuführen sind (Aktenzeichen XI RZ 234/20 vom 06.10.2021). Die entsprechenden Klauseln in den Verträgen sind somit ebenfalls als unwirksam zu betrachten.

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Der Fall geht nunmehr zurück in die Vorinstanz
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet über Zinsnachzahlungen, die für Sparkassen in ganz Deutschland zu hohen Nachzahlungen führen könnten. (Symbolfoto: Von Wirestock Creators/Shutterstock.com)

Durch das Urteil des BGH wird der anhängende Fall wieder zurück an die Vorinstanz abgegeben, welche sich nunmehr mit der Berechnung des konkreten Referenzzinses befassen muss. Dies ist indes keine leichte Aufgabe, allerdings gab es seitens des BGH auch durchaus konkret gehalte[…]


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