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Unwirksame Zustimmungsfiktion der Banken zu Gebührenerhöhung

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BGH-Urteil zu AGB-Änderungen der Banken: Schweigen stellt keine Zustimmung dar
Bisher war es gängige Praxis bei Änderungen der AGB der Banken das Schweigen mancher Kunden als Zustimmung zu werten. Dieser Praxis hat das BGH nun einen Riegel vorgeschoben. Banken müssen jetzt handeln und die Zustimmung aktiv einholen. Kunden können indessen unwirksam erhöhte Gebühren zurückfordern. Allerdings reagieren manche Banken auf solche Forderungen mit Kündigungen des Kontos.

Dass Banken für ihre Leistung gegenüber dem Kunden Gebühren verlangen, ist in Deutschland nicht gänzlich ungewöhnlich. Die Kontoführungsgebühren oder auch die Gebühren für die Transaktionen sind nahezu Paradebeispiele dafür, in welchen Bereichen sich die Banken von ihren Kunden die Kosten wiederholen. In den vergangenen Jahren haben sich die Gebühren der Banken immer weiter erhöht, sodass Verbraucherschutzzentren auf diese Sache aufmerksam gemacht wurden. In der Folge gab es Rechtsstreitigkeiten zwischen Bankkunden und Banken, sodass sich letztlich auch der Bundesgerichtshof mit dieser Thematik zu beschäftigen hatte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nunmehr jedoch ein Urteil gesprochen, welches jedoch nur indirekt mit dem Grundthema etwas zu tun hat. Viele Banken haben sich im Zuge der Gebührenerhöhungen die Zustimmung der Kunden eingeholt, welche als grundsätzlich uneingeschränkte Zustimmung gewertet wurde.

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Der BGH hat nunmehr jedoch entschieden, dass diese Praxis nicht rechtmäßig ist.
Mit dem Urteil des BGH wurde der Verbraucherzentrale Bundesverband seitens des Bundesgerichtshofs Recht gegeben.
Die wichtigsten Fakten zur Zustimmungsfiktion der Banken
(Symbolfoto: Von Anton Violin/Shutterstock.com)

Mit dem Urteil des BGH wurde deutlich, dass Bankenklauseln in Bezug auf Preiserhöhungen ebenso unwirksam sind wie […]


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