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Bankklausel über Gebühr bei vorzeitiger Kreditrückzahlung

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LG München I – Az.: 35 O 13599/17 – Urteil vom 16.05.2018

1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken an den Vorstandsmitgliedern, zu unterlassen, die nachfolgende oder eine mit dieser inhaltsgleiche Bestimmung einzubeziehen in Kreditverträge zur Finanzierung von Immobilien gegenüber Verbrauchern, sowie sich auf diese oder mit dieser inhaltsgleiche Bestimmung bei der Abwicklung derartiger Verträge, geschlossen nach dem 1. April 1977, zu berufen:

[Preis- und Leistungsverzeichnis

Unsere Preise und Leistungen für private Immobilienfinanzierungen bis 400.000 Euro]

(…)

Vorzeitige Rückzahlung wegen Objektverkauf 200 Euro* zzgl. Vorfälligkeitsentschädigung

(…)

[* zzgl. Beglaubigungskosten entsprechend der Notarkostentabelle]

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 214,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 24.10.2017 zu zahlen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Das Urteil ist in Ziffer 1 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.500,00 € vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich Ziffer 2 und hinsichtlich der Kosten jeweils in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

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Beschluss
Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Der Kläger ist eine Einrichtung im Sinne von §§ 3, 4 UKlaG und wendet sich gegen die Verwendung der im Tenor genannten Klausel durch die Beklagte.

Die Beklagte betreibt ein Kreditinstitut und verwendet für ihre Geschäftstätigkeit gegenüber Verbrauchern das für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte, in der Anlage K1 vorgelegte, Preis- und Leistungsverzeichnis für private Immobilienfinanzierungen bis 400.000,00 €, welches auf der Internetseite der Beklagten eingesehen werden kann. Dieses enthält die im Tenor wiedergegebene Klausel, wonach bei vorzeitiger Rückzahlung wegen Objektverkaufs 200 Euro zzgl. Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.

Der Kläger mahnte die Beklagte mit Schreiben vom 21.03.2017 (Anlage K2) un[…]


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