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LG Nürnberg-Fürth – Az.: 6 O 2913/17 – Urteil vom 31.01.2018
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
BESCHLUSS
Der Streitwert wird auf 48.399,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten darum, ob ein Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug wegen einer nicht zutreffenden Angabe zur früheren Verwendung rückabzuwickeln ist.
Die Klägerin wurde über „mobile.de“ auf ein von der Beklagten angebotene Fahrzeug BMW 530 d Limousine Luxury Line, Fahrgestellnummer …, Erstzulassung 10/2015, aufmerksam. Sie beobachtete diese Anzeige zunächst für mehrere Wochen, während der der ursprüngliche Kaufpreis von 51.000,00 [...] Weiterlesen
“Gebrauchtwagenkaufvertrag – Falschangaben bei Bezeichnung als Dienstwagen und Jahreswagen”