Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Gebrauchtwagenkaufvertrag – Aufklärungspflicht eines privaten Verkäufers

Ganzen Artikel lesen auf: Autorechtonline.de

OLG München – Az.: 20 U 2499/17 – Urteil vom 14.03.2018

I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München II vom 16.06.2017, AZ: 13 O 4410/16, dahingehend abgeändert, dass die Klage insgesamt abgewiesen wird.

II. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

III. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

IV. Dieses Urteil und das in Ziffer I genannte Endurteil des Landgerichts München II, soweit die Berufung des Klägers zurückgewiesen wurde, sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf EUR 20.798,93 festgesetzt. Hiervon entfallen auf die Berufung des Beklagten EUR 19.763,63 und auf die Berufung des Klägers EUR 1.035,30.
Gründe
I.

Der Kläger verlangt vom Beklagten Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufes sowie Schadensersatz.

(Symbolfoto: RossHelen /Shutterstock.com)

Der Kläger wurde auf das streitgegenständliche Fahrzeug, einen BMW M3 E46 Cabrio, durch ein Angebot des Beklagten auf einer Internetplattform aufmerksam. Der Kläger nahm zum Beklagten Kontakt auf, die Parteien stimmten sich ab und der Kläger flog von München nach Hamburg. Am 21.6.16 traf er sich mit dem Beklagten in … K. zum Abschluss des Kaufvertrages über das streitgegenständliche Fahrzeug. Nach einer Probefahrt, bei welcher dem Kläger keine Mängel auffielen, wurde der schriftliche Kaufvertrag vom 21.6.2016 geschlossen, mit welchem der Kläger das Fahrzeug zum Preis von 17.800 € erwarb (Anlage K 1). Beide Parteien handelten als Verbraucher. Die Gewährleistung für Fahrzeugmängel wurde ausgeschlossen. Zugesichert wurde, dass das Fahrzeug keinen Unfallschaden erlitten habe, solange es im Eigentum des Beklagten gestanden habe. Im Vertrag wurden 2 Vorbesitzer angegeben, die so auch im Fahrzeugbrief eingetragen waren (Anlage K 7).

Am 30.6.16 stellte der Kläger das Fahrzeug bei der DEKRA vor, die am 6.7.2016 ein […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv