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Rücktritt vom Fahrzeugkaufvertrag – anzurechnende Nutzungsentschädigung

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OLG Karlsruhe – Az.: 8 U 282/21 – Urteil vom 13.12.2022

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 24.06.2021 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 27.07.2021 – 4 O 381/20 – im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 45.875,18 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.01.2021 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Audi SQ5 3.0 TDI mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer ….

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

III. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Beklagten 74 % und dem Kläger 26 % auferlegt.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

IV. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Zwangsvollstreckung kann durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die jeweilige Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.

V. Die Revision wird zugelassen.
Gründe
I.

Der vorsteuerabzugsberechtigte Kläger macht gegen die Beklagte als Fahrzeugherstellerin deliktische Ansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Neuwagens geltend.

Der Kläger erwarb aufgrund Kaufvertrages vom 09.11.2016 von einer Fahrzeughändlerin einen Audi SQ5 plus 3.0 TDI plus quattro, 250 kW, Tiptronic, EU 6 als Neuwagen zum Kaufpreis von 74.990 € brutto. Er hat den Vorsteuerabzug durchgeführt.

Mit der Behauptung, das Fahrzeug verfüge über mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen, hat der Kläger im Januar 2021 Klage erhoben mit folgenden Anträgen:

(Symbolfoto: Inside Creative House /Shutterstock.com)

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 62.241,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeuges der Marke Audi vom Typ SQ5 3.0 TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) … nebst 2 Fahrzeugschlüsseln, Kfz-Schein, Kfz-Brief und Serviceheft.

2. Es wird festge[…]


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