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LG Bielefeld – Az.: 18 O 18/19 – Urteil vom 22.11.2019
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreites.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
Tatbestand
Der am xx.xx.xxxx geborene Kläger hat bei dem Beklagten eine Berufsunfähigkeitsversicherung Nr. xxxxxxx abgeschlossen auf der Grundlage des Versicherungsscheines vom xx.x.xxxx. Versicherungsbeginn ist der xx.xx.xxxx, Versicherungsende der xx.xx.xxxx. Bestandteil der Versicherung sind die Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung des Beklagten Tarife BV xx und BV xx. Monatlich garantiert ist eine Berufsunfähigkeitsrente von 1500 EUR, bei einem monatlichen Beitrag von 225,50 EUR mit dynamischer Erhöhung. Die zunächst beantragte Berufsunfähigkeitsrente von monatlich 1750 EUR wurde von dem Beklagten [...] Weiterlesen
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