Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Umsatzsteuererstattung bei Teilreparatur eines verunfallten KFZ

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

OLG Koblenz – Az.: 12 U 95/19 – Beschluss vom 04.12.2019

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 17.12.2018, Aktenzeichen 5 O 372/16, wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Koblenz ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 737,99 € festgesetzt.
Gründe
Mit seiner Klage macht der Kläger gegenüber den Beklagten Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 07.10.2016 in …[Z] zugetragen hat. Die Fahrzeuge der Parteien kollidierten im Begegnungsverkehr, wobei der Unfallverlauf in seinen Einzelheiten in erster Instanz zwischen den Parteien streitig geblieben ist.

Der Kläger hat die ihm erwachsenen Schäden in vollem Umfang geltend gemacht. Das Landgericht hat der Klage nach Durchführung einer Beweisaufnahme durch Vernehmung von Zeugen und durch die Einholung eines verkehrsanalytischen Sachverständigengutachtens auf der Grundlage einer Haftungsverteilung im Verhältnis von 1/3 zu 2/3 zu Lasten der Beklagten stattgegeben und diese zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 6.359,33 € nebst Zinsen sowie zum Ausgleich anteiliger, dem Kläger vorgerichtlich entstandener Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen verurteilt.

Hinsichtlich der landgerichtlichen Feststellungen im Übrigen sowie der erstinstanzlichen Anträge der Parteien wird auf das angefochtene Urteil Bezug genommen.

Mit seiner Berufung greift der Kläger die Feststellungen des landgerichtlichen Urteils an, soweit das Erstgericht die mit der Klage geltend gemachte Schadensposition „merkantiler Minderwert“ nicht entsprechend der Haftungsquote berücksichtigt und darüber hinaus auch eine Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Durchführung der Teilreparaturarbeiten (3 Tage à 119,00 €) nicht in Ansatz gebracht hat.

Der Kläger beantragt, die Beklagten unter teilweiser Abänderung der angefochtenen Entscheidung des Landgerichts Koblenz als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die …[B] Bank AG, weitere 737,99 € nebst 5 % Zinsen hieraus seit dem 24.11.2016 zu zahlen.

Die Beklagten beantragen, die Berufung zurückzuweisen.

Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 17.12.2018, Aktenzeichen 10 O 372/16, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv