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LG Lübeck 6 – Az.: 6 O 67/15 – Urteil vom 28.07.2017
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zu 1) oder der Rechtsnachfolger der verstorbenen Beklagten zu 2) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Der Kläger verlangt die Zahlung weiteren Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall.
Am 19.10.2014 ereignete sich in Bad Oldesloe auf dem Tankstellengelände der Firma …, … Straße, gegen 12.30 Uhr ein Verkehrsunfall zwischen dem vom Kläger gesteuerten Pkw mit [...] Weiterlesen
“Verkehrsunfall – Kollision zweier Fahrzeuge auf Tankstellengelände”