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LG Frankenthal – Az.:7 O 385/15 – Urteil vom 05.12.2017
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.711,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 18.08.2015 zu bezahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des am 16.03.2005 geborenen Holsteiner Fuchswallachs „Cognac“, abstammend von „Contact Me“ aus einer Mutter von „Exkurs“, Lebensnummer DE4210002… nebst dem Equidenpass und der Eigentumsurkunde.
2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des im Klageantrag Ziffer 1 näher bezeichneten Pferdes in Verzug befindet.
3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle über den im Klageantrag zu 1 enthaltenen Betrag von 4.711,18 € hinaus weiter [...] Weiterlesen
“Rückabwicklung eines Pferdekaufvertrages wegen Mangelhaftigkeit”