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AG Hannover – Az.: 442 C 6013/19 – Urteil vom 17.10.2019
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 1.478,55 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.5.2019 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 26 % und die Beklagte 74 %.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils für die Beklagte vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 [...] Weiterlesen
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