Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Tierhalterhaftung – Mitverschulden bei Verletzung

Ganzen Artikel lesen auf: Kanzlei-Kotz.de

AG Pfaffenhofen – Az.: 1 C 800/17 – Urteil vom 29.06.2018

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 1.825,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin fordert von der Beklagten Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Vorfalls, der sich am 03.08.2017 gegen 6 Uhr morgens auf der Treppenanlage am S-Weg in P. ereignete.

Die Klägerin ging auf ihrem Arbeitsweg als Zeitungsausträgerin über die zweiteilig angelegte Treppenanlage nach oben, wobei sie den linken Teil der Treppenanlage (Blickrichtung von unten nach oben) benutzte, der vom rechten Teil der Treppenanlage durch einen Handlauf getrennt ist. Der linke Teil der Treppenanlage weist in der Mitte eine Treppe mit relativ schmalen Stufen, sowie jeweils links und rechts eine Rampe auf. Die Klägerin ging diese Stufen nach oben und schob dabei ihr mit Zeitungen beladenes Fahrrad links die äußere Rampe nach oben. Ihren Hund hatte sie dabei an der Stange unterhalb ihres Fahrradsattels festgebunden. Kurz bevor die Klägerin das Ende der Treppe erreichte, näherte sich die Beklagte von oben rechts (Blickrichtung von unten nach oben) der Treppenanlage mit ihrer kurz angeleinten und links neben ihr hergehenden Hündin, die im Eigentum ihres Ehemannes steht. Infolge des Zusammentreffens der Parteien und deren Hunde kam es dazu, dass die Klägerin die Treppe hinunter stürzte.

Die Klägerin begab sich noch am Unfalltag sowie am darauf folgenden Tag zur ärztlichen Behandlung in die Klinik. Im Durchgangsarztbericht vom 08.08.2017 wurden dabei eine Kopfprellung, eine Prellung des rechten Ellbogens sowie eine Platzwunde am rechten Ellbogen, sonstige multiple Prellungen und der dringende Verdacht auf traumatische Bursitis rechts als Befund festgehalten.

Mit Schreiben vom 06.09.2017 forderte der Prozessbevollmächtigte der Klägerin den Ehemann der Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld auf und setzte Zahlungsziel zum 22.09.2017, wobei der Ehemann der Beklagten jegliche Regulierung mit Schreiben vom 11.09.2017 ablehnte.

Auch die Haftpflichtversicherung lehnte mit Schreiben vom 06.10.2017 eine Regulierung des Schadens ab.

Die Klägerin behauptet, ihr Hund würde sie seit 6 Jahren täglich und völlig problemlos beim Austragen der Zeitungen begleiten. Dabei sei ihr Hund dergestalt am Fahrrad festgebunden, dass er einen Spielraum von einen Meter sowohl nach links und rechts als auch nach unten habe. Die […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv