LG Leipzig – Az.: 5 O 1604/17 – Urteil vom 04.05.2018
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Beschluss: Der Streitwert wird auf 15.000,00 EUR festgesetzt.
Tatbestand
Der Kläger, der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. – nimmt die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch, im Internet im Rahmen von Flugbuchungen dem Verbraucher vor Abschluss des Vertrages keine Informationen darüber zu erteilen bzw. diese vorzuenthalten, welche Kosten für das Gepäck entstehen.
Die Beklagte betreibt sowohl das Vermittlungsportal www. als auch die Webseite www.flug.ab-in-den-urlaub.de, über die sie jeweils Flugbeförderungsdienstleistungen vermittelt (Anl. B 1, B2).
Der Kläger stützt sich zur Anspruchsbegründung (insoweit klargestellt mit Schriftsatz vom 12.03.2018 und durch Antragsänderung in der mündlichen Verhandlung vom 13.03.2018) sowohl auf den in Anl. K 1 wiedergegebenen Buchungsablauf über www für einen Flug mit der Fluggesellschaft A. als auch auf den in Anl. K 3 wiedergegebenen Buchungsablauf auf der Website www.airline-direct.de, ebenfalls für einen Flug mit der Fluggesellschaft A..
Auf der Startseite von www…. kann unter der Rubrik “Service” und Anklicken des Unterpunktes “Gepäck” auf die Gepäckbestimmungen verschiedener Airlines zugegriffen und können allgemeine Regelungen der verschiedenen Airlines zur Mitnahme von (Frei-)Gepäck abgerufen werden (Anlage B 22). Für Billigflüge wird auf die Möglichkeit verwiesen, unter der Rubrik “Gepäck und Zusatzleistung” im Buchungsformular das gewünschte Mitnahmegepäck entgeltpflichtig hinzuzubuchen.
Bei dem auf Anl. K 1 wiedergegebenen Buchungsablauf für einen Flug von Berlin nach München erscheint nach gestarteter Suche der günstigsten Flüge die Angebotsübersicht (Trefferliste) auf Seite 1/17 mit dem Hinweis “kein Freigepäck i”. Wird das “i” angeklickt, erscheint der Satz: “Bei diesem Flug ist kein Freigepäck inklusive (unabhängig vom Handgepäck)”, (K1, Seiten 1-3/17). Noch bei der Angebotsübersicht, auf der klägerseits vorgelegten Anlage K1 nicht mit abgebildet (zu sehen auf der Anlage B 24, auch AS 42), bietet sich unter dem Stichwort “Gepäck” die Möglichkeit, eine Auswahl zwischen “alle Flüge mit & ohne Freigepäck” oder “nur F[…]