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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Rückwärtsfahren – Ausweichmanöver

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AG Kenzingen – Az.:  1 C 15/18 – Urteil vom 17.04.2018

1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 2.128,24 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.01.2018 sowie vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 353,29 € zu bezahlen.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche weitere vorhersehbare materielle Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 12.10.2017, Tankstelle …‚ zu ersetzen, soweit diese nicht auf sonstige Dritte übergegangen sind.

3. Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Mit seiner Klage begehrt der Kläger von den Beklagten Ersatz seines Unfallschadens, Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten für zukünftige materielle Schäden sowie Erstattung von vorprozessualen Rechtsverfolgungskosten aus einem Unfallereignis, das sich am 12.10.2017 gegen 9:30 Uhr auf dem Parkplatz der … Tankstelle in … zugetragen hat.

Am Unfalltage betankten der Kläger bzw. der Beklagte zu 1 ihre Fahrzeuge an einer Tanksäule der … Tankstelle in … Das klägerische Fahrzeug wurde rechts bzw. das Fahrzeug des Beklagten zu 1 links der Zapfsäule zum Betanken abgestellt.

Nach Abschluss des Tankvorgangs bestiegen der Kläger bzw. der Beklagte zu 1 nahezu zeitgleich wieder ihre Fahrzeuge in der Absicht, das Tankstellengelände zu verlassen. Zunächst rangierte der Kläger sein Fahrzeug einige Meter rückwärts und setzte sodann seine Fahrt in Vorwärtsrichtung fort, um in Richtung Ausfahrt der Tankstelle zu gelangen. In diesem Augenblick setzte der Beklagte zu 1 mit seinem bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversicherten Fahrzeug zurück. Um einen Zusammenstoß mit dem rückwärts in seine Fahrlinie fahrenden Fahrzeug des Beklagten zu 1 zu vermeiden, bremste der bereits wieder vorwärts fahrende Kläger sein Fahrzeug ab und wich sodann rückwärtsfahrend dem klägerischen Fahrzeug aus. Der Kläger konnte zwar hierdurch eine Kollision mit dem Fahrzeug des Beklagten zu 1 verhindern. Bei der Rückwärtsfahrt stieß der Kläger jedoch mit seinem Fahrzeug gegen einen hinter seinem Fahrzeug befindlichen Metallpfosten. Der klägerische PKW wurde im Heckbereich beschädigt, wobei der Kläger den ihm entstandenen und der Höhe nach unstreitigen Schaden – unter Aufschlüsselung im Einzelnen – mit insgesamt 2.128,24 € bezi[…]


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