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OLG Köln weist Klage auf Rettungskostenersatz nach Legionellenbefall ab
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 30.09.2014 (Az.: I-9 U 22/14) die Klage einer Unternehmerin abgewiesen, die von ihrer Haftpflichtversicherung Ersatz für vorzeitig getätigte Rettungskosten aufgrund eines Legionellenbefalls in einer von ihr installierten Trinkwasseranlage forderte. Das Gericht entschied, dass kein Versicherungsfall vorlag, da die Klägerin lediglich Maßnahmen zur Vermeidung eines Versicherungsfalls durchgeführt hatte und somit kein Anspruch auf Schadensersatz besteht.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-9 U 22/14 Rettungskosten und Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Folgen, wenn man Dritten einen Personen- oder Sachschaden zufügt und dafür haftbar gemacht wird. Häufig stellt sich dabei die Frage, ob auch Rettungsk[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.versicherungsrechtsiegen.de/haftpflichtversicherung-ersatzanspruch-vorgezogener-rettungskosten/
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“Haftpflichtversicherung – Ersatzanspruch vorgezogener Rettungskosten”