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Schäden an auf einem mangelhaften Gewerk aufbauenden Bauleistungen

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Estrichmangel führt zu komplexem Baurechtsstreit vor Gericht
Der Fall des OLG Hamm (Az.: I-24 U 30/14) betrifft die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Kostenvorschusses für die Mangelbeseitigung an einem Estrich sowie zur Deckung der Privatgutachterkosten, nachdem die Berufung der Streithelferin der Beklagten teilweise erfolgreich war und das vorherige Urteil des Landgerichts Münster abgeändert wurde. Wesentlich ist hierbei, dass die mangelhafte Sanierung des Estrichs durch die Beklagte für die entstandenen Schäden am Fliesenbelag (mit-)ursächlich war, wobei ein Mitverschulden der Klägerin zu 40 % berücksichtigt wurde.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-24 U 30/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das OLG Hamm hat die Beklagte zur Zahlung eines Kostenvorschusses von 3.600 EUR für die Sanierung eines mangelhaften Estrichs sowie zusätzlich zu 451,18 EUR für Privatgutachterkosten verurteilt.
Das Gericht bestätigte die Mitverursachung der Schäden durch fehlerhafte Sanierungsarbeiten am Estrich, jedoch wurde der Klägerin ein Mitverschulden von 40 % zugeschrieben.
Die Beklagte ist ebenfalls für weitere, über die genannten Kosten hinausgehende Schäden im Rahmen von 60 % haftbar.
Die Entscheidung betont die Bedeutung einer fachgerechten Ausführung und die finanziellen Folgen von Baumängeln.
Die Rechtsstreitkosten wurden zwischen Klägerin und Beklagter aufgeteilt, wobei die Klägerin 40 % und die Beklagte 60 % der Kosten tragen muss.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und die Berufung der Streithelferin der Beklagten wurde im Wesentlichen zurückgewiesen.
Der Fall illustriert die Bedeutung sachverständiger Bewertungen in Baurechtsfällen, insbesondere bei der Beurteilung von Ursachen und der Ermittlung von Schadensursachen.
Die Entscheidung unterstreicht auch die Rolle des Mitverschuldens nach § 254 BGB bei der Schadensentstehung und Kostenverteilung.
Die nicht fachgerechte Sanierung des Estrichs führte zu umfassenderen Schäden, inklusive Rissen in den Fliesen, was eine vollständige Sanierung notwendig machte.


Haftung für Baumängel und Folgeschäden
Beim Hausbau und bei Sanierungen sind Baumängel keineswegs selten. Oft führt ein mangelhaftes Gewerk zu weiteren Schäden an darauf aufbauenden Bauleistungen an[…]


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