Zum vorliegenden Urteilstext springen: 7 W 12/26
Das Wichtigste im Überblick
Gericht: Oberlandesgericht Bamberg Aktenzeichen: 7 W 12/26 Verfahren: Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswertes Rechtsbereiche: Erbrecht, Kostenrecht Streitwert: 5.000,00 Euro Relevant für: Erben, Rechtsanwälte im ErbrechtMeldet niemand Forderungen im Aufgebotsverfahren an, gilt für die Kostenberechnung der Standardwert von fünftausend Euro.