64 Monate Leasingraten gezahlt, ein Range Rover Sport – doch im Vertrag steht nur: zurückgeben. Nur ein Telefonat vor der Unterschrift soll etwas anderes versprochen haben, schriftlich festgehalten hat das niemand. Reicht das gegen eine doppelte Schriftformklausel?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: [sc name=“al1″]7 U 2735/24[/sc]
Das Wichtigste im Überblick
Am 14.10.2026 stellte das OLG München (7 U 2735/24) fest: Eine Leasingnehmerin durfte das geleaste Fahrzeug am Vertragsende gegen 500 bis 1.000 Euro übernehmen, weil beide Seiten dies mündlich vereinbart hatten. [...] <br /><br />