Zwei Grenzpunkte, markiert vom Vermessungsamt – ein Nachbar sieht darin ein rechtskräftiges Zivilurteil bestätigt, der andere klagt gegen den Bescheid. Die Flurkarte zeigt die Grenze nur grafisch, ohne Maßzahlen aus früheren Messungen. Reicht das für eine amtliche Abmarkung, wenn sich die Grundstückseigentümer nicht einig sind?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 13a ZB 24.1052
Das Wichtigste im Überblick
Der Verwaltungsgerichtshof Bayern entschied am 14.10.2024 (13a ZB 24.1052): Ein Urteil, das nur verlangt, dass ein Nachbar einer Grenzmarkierung zustimmt, legt die Grundstücksgrenze für Vermessungsbehörden nicht verbindlich fest.
[...] <br /><br />