Zum vorliegenden Urteilstext springen: 5 AZR 96/25
Das Wichtigste im Überblick
Das BAG (Bundesarbeitsgericht) entschied am 28.04.2026 (5 AZR 96/25): Tarifliche Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte müssen ab einer Stundengrenze einsetzen, die sich proportional zur vereinbarten Wochenarbeitszeit im Vergleich zu Vollzeitkräften absenkt.