Trotz des ernsten Vorwurfs der Morddrohungen verfehlte der Erblasser die notwendigen Anforderungen an die Konkretisierung des Entziehungsgrundes im Testament. Selbst ein türkisches Polizeiprotokoll reichte dem Gericht nicht als Beweis, um die Enterbung wirksam zu machen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 315/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Landgericht Ellwangen Datum: 29.08.2025 Aktenzeichen: 3 O 315/24 Verfahren: Zivilklage auf Auskunft im Erbfall Rechtsbereiche: Erbrecht, ZivilrechtDas Problem: Ein Alleinerbe verweigerte der enterbten Schwester die Auskunft über den Nachlass. [...]