Zwei Jahre und zehn Monate nach einem Sturz verschlimmert sich die Bewegungseinschränkung der Schulter deutlich. Viele Betroffene denken, die Frist für eine Neubemessung laufe erst ab dem ersten Gutachten oder der Auszahlung – und ein eigener Antrag könne ohnehin nur zu mehr Geld führen.
Beides trifft nicht zu: Die Frist beginnt am Unfalltag, und eine Neubemessung nach § 188 VVG kann auch zu einer niedrigeren Einstufung führen. [...] <br /><br />