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Jedem Autofahrer ist die Regelung geläufig, dass es im Fall einer fehlenden anderslautenden Vorfahrtsregelung die grundsätzliche „rechts vor links“ Regelung gibt. Der Gedankengang, dass es sich bei öffentlichen Parkplätzen ähnlich verhält, ist dementsprechend naheliegend. Dieser Gedankengang ist jedoch oftmals falsch, wie jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil bekräftigte. Der Fall, der dem BGH vorlag, betraf einen Unfall zwischen zwei Fahrzeugen, die sich auf einem öffentlichen Parkplatz bewegten. Der Kläger machte geltend, dass er im Recht sei, weil er sich an die „rechts vor links“ Regelung gehalten hätte.
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Der BGH entschied jedoch, dass diese Regelung nicht auf öffentliche Parkplätzen automatisch anzuwenden ist. Auf Parkplätzen, auf denen keine spezifische Vorfahrt festgelegt ist, gilt im Allgemeinen [...] Weiterlesen
“Kein Recht auf “rechts vor links” Vorfahrt auf öffentlichen Parkplätzen”