Eine Bürokauffrau forderte ihren Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung sowie das Eigentum an einem E-Bike nach der Kündigung von ihrem Chef zurück. Eine veraltete Klausel im Arbeitsvertrag und fehlende Belege zum Kauf des Dienstfahrrads sorgten vor dem Arbeitsgericht Nordhausen jedoch für eine unvorhersehbare Wendung.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 3 Ca 896/24
Das Wichtigste im Überblick
Gericht: Arbeitsgericht Nordhausen Datum: 18.09.2025 Aktenzeichen: 3 Ca 896/24 Verfahren: Klage auf Urlaubsabgeltung und Eigentumsfeststellung Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Sachenrecht Relevant für: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, E-Bike-Nutzer im BetriebEin Chef zahlt restlichen Urlaub nach Kündigung aus, behält aber das E-Bike ohne klaren Eigentumsbeweis.