Wer einen Wasserschaden nur der Verwaltung meldet, riskiert die Kürzung der Gebäudeversicherungsleistung. Selbst wenn die Verwaltung informiert ist, kann das Geld für Ihr Sondereigentum dennoch auf dem WEG-Konto versickern.
Gebäudeschaden in der WEG: Das Wichtigste in Kürze
Bei einem Schaden in der WEG kann die Gebäudeversicherung gekürzt werden oder die Zahlung ganz ausfallen, wenn die Meldung zu spät kommt.