Der Gegenstandswert für einen Vergleich nach zwei Kündigungen einer Auszubildenden am Landesarbeitsgericht München löste eine Debatte über die exakte Höhe der Anwaltsgebühren aus. Ob dabei der Gegenstandswert für das Berichtsheft tatsächlich wie ein vollwertiges Arbeitszeugnis zu Buche schlägt, blieb bis zum Schluss die entscheidende Hürde.
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Das Wichtigste im Überblick
Gericht: Landesarbeitsgericht München Datum: 25.03.2024 Aktenzeichen: 3 Ta 25/24 Verfahren: Beschwerde gegen Wertfestsetzung Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, GebührenrechtDas Gericht erhöht den Wert eines Arbeitsvergleichs wegen einer zweiten Kündigung und der Berichtsheft-Unterschrift.