Kündigung, sofortige Freistellung – der Dienstwagen soll sofort zurück. Dabei hat der Arbeitnehmer die private Nutzung für den gesamten Monat versteuert. Ob der sofortige Entzug zulässig ist und ein Anspruch auf Geldentschädigung besteht, hat das Bundesarbeitsgericht nun entschieden.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 5 AZR 171/24
Das Wichtigste im Überblick
BAG spricht nur Entschädigung bis Monatsende zu, weil der Wagen zu früh weg war.