Ein Transportunternehmer stand wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs vor Gericht, nachdem sein Überholmanöver beinahe zur Frontalkollision führte. Um seine Existenz zu retten, bot der Mann zur Milderung ein Fahrsicherheitstraining an. Doch die Rücksichtslosigkeit des Manövers wog für das Gericht deutlich schwerer. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 NBs 604 Js 100271/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Landgericht Augsburg Datum: 03.06.2025 Aktenzeichen: 4 NBs 604 Js 100271/24 Verfahren: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Strafrecht, VerkehrsstrafrechtDas Problem: Ein Autofahrer überholte eine Kolonne mit hohem Tempo und verursachte beinahe einen Frontalunfall. [...]