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Das Wichtigste im Überblick
Gericht: Oberverwaltungsgericht Saarland Datum: 02.03.2026 Aktenzeichen: 2 B 161/25 Verfahren: Beschwerde im Eilverfahren Rechtsbereiche: Immissionsschutzrecht, Abfallrecht Streitwert: 4.375,00 Euro Relevant für: Entsorgungsunternehmen, Betreiber von AbfallanlagenBehörden dürfen ungenehmigte Abfallanlagen sofort schließen, wenn eine Genehmigung nicht offensichtlich sicher ist.