Die Rechenschaftspflicht in einer Generalvollmacht führt am Landgericht Ellwangen zum Streit, nachdem ein Miterbe von seiner bevollmächtigten Schwester eine lückenlose Rechnungslegung über das Vermögen verlangte. Dabei enthält die notarielle Urkunde eine Klausel, die den Ausschluss der Auskunftspflicht gegenüber den Erben ausdrücklich anordnet.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 3 O 185/25
Das Wichtigste im Überblick
Gericht: Landgericht Ellwangen Datum: 20.11.2025 Aktenzeichen: 3 O 185/25 Verfahren: Klage auf Rechnungslegung Rechtsbereiche: Erbrecht, AuftragsrechtBevollmächtigte müssen Erben keine Rechenschaft ablegen, wenn der Verstorbene dies in der Vollmacht verbot.