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Unvollständiges Testament: Kinder erben nach gesetzlicher Erbfolge
Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigte in seinem Beschluss, dass bei der Erbfolge nach einem unvollständigen Testament die gesetzliche Erbfolge Anwendung findet. Die Erblasserin hatte in ihrem privatschriftlichen Testament keine explizite Erbeinsetzung vorgenommen, sondern nur Anweisungen zur Verteilung bestimmter Nachlassgegenstände gegeben. Das Gericht wies die Beschwerde eines Beteiligten zurück, der eine abweichende Erbquote beanspruchte und bestätigte, dass alle drei Kinder zu gleichen Teilen erben.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 W 28/23 [toc]
Erbfolge bei unvollständigem Testament: Eine juristische Betrachtung
In der Welt des Erbrechts stellt die Klärung der Erbfolge in Fällen unvollständiger oder widersprüchlicher Testamente eine besondere Herausforderung dar. Es geht dabei um die zentrale Frage, wie der letzte [...] Weiterlesen
“Erbfolge bei unvollständigem Testament”