Die Löschung einer vermögenslosen GmbH drohte einem Unternehmen, das seit drei Jahren keine Bilanzen vorlegte und über keinerlei aktive Geschäftskonten mehr verfügte. Eine fruchtlose Zwangsvollstreckung warf die Frage auf, ob für diesen finalen Schritt absolute Gewissheit oder lediglich eine Kette belastender Indizien notwendig ist.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 2 Wx 80/25
Das Wichtigste im Überblick
Gericht: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Datum: 12.01.2026 Aktenzeichen: 2 Wx 80/25 Verfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung einer Firmenlöschung Rechtsbereiche: Handelsrecht, RegisterrechtDas Registergericht muss eine GmbH löschen, wenn Indizien wie geschlossene Konten das fehlende Geld belegen.