Zum vorliegenden Urteilstext springen: IV ZR 235/25
Das Wichtigste im Überblick
Der BGH entschied am 09.09.2026 (IV ZR 235/25): Eine Kaskoversicherung muss bei einer frei gewählten Werkstatt überhöhte oder unnötige Reparaturkosten nicht zahlen, wenn der Versicherer die Werkstatt nicht ausgewählt oder beauftragt hat.