95 Euro Fahrzeit pro Stunde, 60 Euro EDV-Pauschale: Die Rechnung des Kfz-Gutachters nach einem Unfall bringt die Versicherung ins Grübeln. Sie zahlt, entdeckt aber Ungereimtheiten: überlange Fahrtzeiten, überhöhte EDV-Kosten, fragwürdige Nebenkosten. 225,11 Euro fordert sie zurück – mit Berufung auf die JVEG-Sätze. Zu Recht?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: C-732/26
Das Wichtigste im Überblick
Das AG Kassel entschied am 01.07.2026 (C-732/26): Eine Kfz-Versicherung darf überzahlte Kosten für ein Unfallgutachten von einem Gutachterbüro zurückfordern, weil sie dessen Rechnung vollständig prüfen darf.
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