Zum vorliegenden Urteilstext springen: 15 W 212/10
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OLG Hamm kippt Zwangsgeld: Ein Erbschein durfte hier noch nicht erzwungen werden.Suchen Sie ein bestimmtes Urteil oder Informationen zu einem bestimmten Thema oder Sachverhalt? Dann suchen Sie jetzt auf allen unseren Webseiten in über 30.000 veröffentlichten Beiträgen.
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OLG Hamm kippt Zwangsgeld: Ein Erbschein durfte hier noch nicht erzwungen werden.Das Wichtigste im Überblick
Der BGH hob die Verurteilung im Funkzellenfall auf, weil die Standortdaten rechtswidrig verwendet wurden.Das Wichtigste im Überblick
Bundesgerichtshof bestätigt die Mordurteile, kippt aber die Strafmilderung für T.Das Wichtigste im Überblick
BVerfG kippt Teile der heimlichen Handyüberwachung und stoppt die Online-Durchsuchung nicht sofort.Das Wichtigste im Überblick
BGH kippt verdeckte Überwachung größtenteils, weil frühe Verdachtsgründe gegen den Beschuldigten fehlten.Das Wichtigste im Überblick
BGH hebt Verurteilung auf, weil das Landgericht mit dem falschen Schöffen entschied.Das Wichtigste im Überblick
BGH hob das Urteil auf: Eine Schöffin mit zu wenig Deutsch durfte nicht mitwirken.Das Wichtigste im Überblick
BGH hebt Verurteilung auf, weil ein Schöffe während der Anklageverlesung schlief.Das Wichtigste im Überblick
BGH erlaubt umfassende eidesstattliche Versicherung über ein notarielles Nachlassverzeichnis.Das Wichtigste im Überblick
Der BGH lehnt Zwangsmittel ab, weil das Nachlassverzeichnis die Auskunftspflicht erfüllte.Das Wichtigste im Überblick
BGH zwingt den Notar, das Nachlassverzeichnis aufzunehmen.Das Wichtigste im Überblick
BGH hebt Hehlerei-Verurteilungen auf, weil die Richter den Vorsatz nicht sauber belegen.Das Wichtigste im Überblick
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LG Koblenz haftet nur teilweise: Die Klägerin bekommt 16.022,92 Euro wegen eines Nürburgring-Unfalls.Das Wichtigste im Überblick
Das Gericht lehnt die Rundfunkbeitragsbefreiung ab, weil der Kläger Sozialleistungen nicht beantragt hat.Das Wichtigste im Überblick
VGH München zwingt das Landratsamt zu neuer Entscheidung über Einfriedungen.Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
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