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Unverhältnismäßigkeit Mängelbeseitigung bei optischen Mängeln ohne Funktionsbeeinträchtigung

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Optische Mängel ohne Funktionsbeeinträchtigung – OLG Düsseldorf zur Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung
Der OLG Düsseldorf wies in seinem Urteil (Az.: I-21 U 23/14) die Berufung des Klägers ab, die gegen die Entscheidung des Landgerichts Wuppertal gerichtet war, welche die Werklohnklage aufgrund fehlender Abnahme und vorhandener wesentlicher Mängel abgewiesen hatte. Die Berufungsinstanz bestätigte, dass die Nacherfüllung durch den Kläger aufgrund der Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigungskosten nicht erforderlich war und somit der ursprüngliche Werklohnanspruch des Klägers nicht gerechtfertigt ist.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-21 U 23/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Der OLG Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Wuppertal, die Werklohnforderung des Klägers aufgrund mangelnder Abnahme und signifikanter Mängel abzulehnen.
Der Senat erklärte, dass aufgrund der von der Beklagten gewünschten Nicht-Durchführung weiterer Reparaturen ein Abrechnungsverhältnis entstanden ist, welches nur noch die gegenüberstehenden Ansprüche berücksichtigt.
Es wurde festgestellt, dass die Kosten für eine Neuerrichtung des Daches als einzige Mängelbeseitigungsoption unverhältnismäßig hoch wären.
Der Einwand des Klägers, dass die Mängelbeseitigung aufgrund ihrer Unverhältnismäßigkeit nicht gefordert werden kann, wurde anerkannt.
Der Minderungsbetrag des Werklohns sollte an den Kosten orientiert werden, die zur Mängelbeseitigung aufgewendet werden müssen.
Das Gericht verwies auf die Rechtsprechung, die besagt, dass bei geringem Interesse des Bestellers an einer mangelfreien Leistung und erheblichen Belastungen für den Unternehmer, die Nacherfüllung verweigert werden kann.


Optische Mängel und die Frage der Verhältnismäßigkeit
Bei Bauvorhaben können neben funktionellen Mängeln auch optische Mängel auftreten, die zwar die Funktionalität nicht beeinträchtigen, aber das äußere Erscheinungsbild beeinträchtigen. Hier stellt sich die Frage, inwieweit der Auftragnehmer verpflichtet ist, diese Schönheitsfehler zu beseitigen.

Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung ist ein zentraler Begriff in diesem Zusammenhang. Er beschreibt Situationen, in denen die Kosten für die Mängelbeseitigung in k[…]


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