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OLG Oldenburg – Az.: 2 U 243/19 – Beschluss vom 04.12.2019
Der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
Gründe
I.
Die Klägerin macht als Prozessstandhafterin einen Herausgabeanspruch gegen den Beklagten wegen der PKW-Stellplätze Nr. 3 und Nr. 4 einer Eigentumswohnanlage geltend.
Die Fa. AA GmbH errichtete in den Jahren 2012/2013 auf den Grundstücken Straße1 und Straße2 in Ort1 eine Eigentumswohnanlage. Am 30.07.2013 beurkundete der Notar DD eine Teilungserklärung der Klägerin zur Begründung von Wohnungseigentum. In dieser Erklärung heißt es u.a.:
„§ 2 Nutzung, Sondernutzungsrechte
Den Wohnungseigentümern werden folgende Sondernutzungsrechte eingeräumt:
… Dem jeweiligen Eigentümer der Wohnung Nr. 4 das Sondernutzungsrecht an den Kfz-Stellplätzen Nr. 3, [...] Weiterlesen
“WEG – notarielle Teilungserklärung – Zuweisung von Parkplätzen als Sondernutzungsfläche”