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Wegweisendes Urteil: Schwarzarbeit macht Werkvertrag nichtig – Kosten der Berufung
Im Kern geht es in dem Fall um die Nichtigkeit eines Werk- bzw. Werklieferungsvertrags aufgrund einer Schwarzlohnabrede zwischen den Vertragsparteien, bei dem der Bundesgerichtshof entschied, dass solche Verträge insbesondere dann nichtig sind, wenn der Unternehmer vorsätzlich gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstößt und der Besteller dies kennt und zum eigenen Vorteil ausnutzt.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 19 U 155/14 Schwarzlohnabreden und ihre Folgen
Schwarzlohnabreden zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern stellen einen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften dar. Hierbei werden Leistungen ohne ordnungsgemäße Versteuerung und Dokumentation erbracht. Die Nichtigkeit von Werk- und Werklieferungsverträgen ist eine mögliche Folge solcher illegalen Abreden.
Werden Schwarzlohnabreden vor Gericht bekannt, kann dies gravierende [...] Weiterlesen
“Werkvertrag bzw. Werklieferungsvertrag – Nichtigkeit des Vertrages wegen Schwarzlohnabrede”