Umstrittene Grundbucheintragung von Wohnungseigentümer-Vereinbarungen
Die Beteiligten einer Wohnungseigentümergemeinschaft streiten über die Eintragungsfähigkeit eines gerichtlichen Vergleichs im Grundbuch, der verschiedene Regelungen bezüglich des Sondereigentums und der Nutzung gemeinschaftlicher Flächen festlegt. Das Oberlandesgericht München lehnt in seinem Beschluss die Beschwerde ab, da die Formanforderungen für die Eintragung im Grundbuch nicht erfüllt sind, insbesondere weil die Bestimmtheit des Antrags und die formgerechte Bewilligung fehlen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Oberlandesgericht München bestätigte, dass der gerichtliche Vergleich, der verschiedene Nutzungsberechtigungen und Eigentumsänderungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft regelt, nicht im Grundbuch eingetragen werden kann.
Die Eintragung scheiterte an fehlender formgerechter Bewilligung und mangelnder Bestimmtheit des Antrags, was bedeutet, dass die Antragsform nicht den rechtlichen Anforderungen entsprach.
Wesentliche Inhalte des Vergleichs beinhalten die Änderung von Sondernutzungsrechten, die Anerkennung des baulichen Status quo, sowie Zustimmungen zu baulichen Veränderungen und Vereinbarungen zur Nutzung bestimmter Flächen.
Die Eigentümergemeinschaft hatte unter anderem über den Austausch von Fenstern und Wohnungseingangstüren sowie die Entfernung bestimmter Gegenstände aus Sondernutzungsbereichen entschieden.
Einige Regelungen betrafen auch das Pflanzen von Büschen und die Entfernung eines Pkw-Anhängers, die zu gleichen Teilen finanziert oder ausgeführt werden sollten.
Das Gericht erklärte, dass nicht alle Bestimmungen des Vergleichs eintragungsfähig sind, speziell jene, die nicht die Wirksamkeit gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) entfalten.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts betonte die Bedeutung der korrekten rechtlichen Form und der präzisen Antragstellung für Grundbucheinträge, die durch das Grundbuchamt streng geprüft werden.
Dieser Fall zeigt die komplexe Natur der Eintragung von Vereinbarungen in das Grundbuch und die hohe Anforderung an die präzise Formulierung und rechtliche Zulässigkeit solcher Einträge.
Wohnungseigentümergemeinschaften und Grundbucheinträge
Das Wohnungseigentum i[…]