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Rechtsfolgen freiwerdender Grundpfandrechte

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OLG Düsseldorf: Ungerechtfertigte Klagen von Anleihe-Investoren abgewiesen
Im vorliegenden Fall, OLG Düsseldorf – Az.: I-14 U 179/13, wiesen die Richter die Berufung der Kläger ab, die Schadensersatz wegen unzureichender Sicherung ihrer Kapitalanlagen in Unternehmensanleihen forderten. Das Gericht bestätigte das Ersturteil, das keine Prospekthaftung der Beklagten sah und keine Pflichtverletzung in ihrer Treuhänderrolle feststellte, da die Anleger nicht als primäre Sicherungsnehmer der Grundpfandrechte vorgesehen waren.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-14 U 179/13 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Kläger forderten Schadensersatz, weil sie sich durch die Sicherung ihrer Investitionen in Unternehmensanleihen nicht ausreichend geschützt sahen.
Das Landgericht und später das OLG Düsseldorf wiesen die Klage ab, weil die Beklagte weder Prospektverantwortlichkeit hatte noch als Vertragspartner auftrat, und die zugrundeliegende Treuhänderschaft der Grundpfandrechte keine Pflichtverletzungen zeigte.
Die Anleger hatten durch den Prospekt und die Anlagekonstruktion kein Anrecht auf primäre Sicherung durch Grundpfandrechte, und ihre Berufung wurde als offensichtlich unbegründet betrachtet.
Die Prospektinformationen stellten klar, dass die Anleger lediglich nachrangig gesichert waren und dies verbunden mit entsprechenden Ausfallrisiken war.
Die rechtliche Konstruktion und Abwicklung der Sicherheiten wurde als korrekt angesehen, ohne dass die Rechte der Anleger geschmälert oder unterlaufen wurden.
Das Gericht bestätigte, dass die vertraglichen Modalitäten eingehalten wurden und keine bessere rechtliche Position der Anleger durch eine andere Vertragsgestaltung möglich gewesen wäre.
Das Urteil betonte auch, dass die Kläger ihre Vorstellungen von einer Sicherheitsgestaltung nicht nachträglich den vertraglich festgelegten Geschäftsmodalitäten überordnen können.
Das Gericht verwies auf die Rechtsprechung des BGH zu den Rechtsfolgen freiwerdender Grundpfandrechte, die den Verlust der dinglichen Sicherung feststellt, wenn keine Forderungen mehr gesichert sind.


Grundpfandrechte und ihre rechtlichen Folgen
Grundpfandrechte dienen als dingliche Sicherheiten für Kreditgeber, um im Falle einer Insolvenz des Schuldners Ansprüche auf Rückzahlung geltend zu […]


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